2 Sa 870/01: Teilurlaub übertragbar
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:03
Hat ein Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte begonnen, so dass nur ein Teilurlaubsanspruch entstanden ist, kann der Arbeitnehmer die Urlaubstage komplett auf das nächste Jahr übertragen lassen. Begründung: Der erholungswert eines Teilurlaubs ist geringer als der eines "langen, zusammenhängenden" Urlaubs.
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