FG Nürnberg IV 153/2004: Trotz Arbeitsvertrag - Eltern haben dennoch Recht auf Kinderge
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:05Würzburg (rpo). Eltern können auch dann ein Recht auf Kindergeld haben, wenn ihr Kind eine Lehre absolviert und statt eines Ausbildungs- einen Arbeitsvertrag erhalten hat.
Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichtes Nürnberg (Az.: IV 153/2004) weist das das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hin. In dem Fall ging es um ein Kind, das eine fünfmonatige Lehre zum "Service Professional am Check-in-Schalter" absolvierte - mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet und bei ungeminderter Tarifvergütung.
Drei der fünf Monate waren als Ausbildungszeit, zwei Monate als "Mitlaufzeit" deklariert. In dieser Zeit wechselten sich theoretischer Unterricht und praktische Tätigkeit ab. Außerdem fanden regelmäßig Prüfungen statt. Das spreche dafür, dass es sich nicht um eine bloße Einarbeitungszeit handelte, sondern um ein tatsächliches Ausbildungsverhältnis, argumentierten die Richter. Den Eltern stehe deshalb Kindergeld zu.
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