9 Sa 1127/01: Verfallsklauseln sind in einem Arbeitsvertrag zulässig
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 07:56Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. So genannte Verfallsklauseln sind demnach auch in Arbeitsverträgen zulässig. Meist enthielten Tarifverträge entsprechende Regelungen. Daraus folge jedoch nicht, dass die Zulässigkeit dieser Klauseln auf Tarifverträge beschränkt sei (Az.: 9 Sa 1127/01).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Arbeitnehmers ab. Der Kläger hatte von seinem früheren Arbeitgeber noch nicht den vollen Lohn bekommen. Nach einer Klausel seines Arbeitsvertrages verfallen arbeitsvertragliche Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht und innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ablehnung eingeklagt werden. Diese Fristen hatte der Arbeitnehmer zwar versäumt, hielt dies aber für unerheblich, da die entsprechende Klausel unwirksam sei. Dem folgte das LAG nicht.
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