7 AZR 40/ 01: Vorruhestand nicht zwingend
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:03Ein Arbeitnahmer muss grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag aus seinem Arbeitsverhältnis ausscheiden, wenn er das nicht will (und keine betriebsbedingte Gründe vorliegen). Ein vorzeitiges Ausscheiden kann aber vereinbart werden, wenn dies frühestens drei Jahre vor dem geplanten Termin geschieht.
(Bundesarbeitsgericht, 7 AZR 40/ 01)
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