B 7 AL 4/01 R: Wegen Sperre weniger Arbeitslosengeld
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:02
Wird einem Arbeitslosen das Arbeitslosengeld für zwölf Wochen gesperrt, weil er per Aufhebungsvertrag aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, so verkürzt sich zugleich die Gesamtanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld (hier: um 178 Tage). (Bundessozialgericht, B 7 AL 4/01 R)
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