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Das Jahr der Bagatell-Kündigungen: Von Buletten und Maultaschen

zuletzt aktualisiert: 29.12.2009 - 08:22

Düsseldorf (RPO). Je größer die Krise, desto kleiner offenbar die Anlässe für Entlassungen. Bagatell-Kündigungen machten 2009 Schlagzeilen in Serie und beschäftigten die Juristen. Ein Rückblick auf die spektakulärsten Fälle.

Der Fall der Berliner Kassiererin Emmely kann wohl als „Mutter aller Bagatell-Kündigungen“ bezeichnet werden. 31 Jahre lang hatte die 50-Jährige für einen Supermarkt gearbeitet. Im Februar 2008 wurde ihr fristlos gekündigt, weil sie angeblich zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent unterschlagen haben soll. Sowohl das Arbeitsgericht Berlin als auch das Landesarbeitsgericht Berlin wiesen ihre Kündigungsschutzklage zurück. Im Juli erstritt sich die Kassiererin vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt das Recht auf Revision.

„Brotaufstrich-Klau“

Im März mussten sich die Juristen mit einem „Brotaufstrich-Klau“ beschäftigen. Der 26-jährige Mitarbeiter einer Bäckerei-Kette hatte im September 2008 sein zuvor gekauftes Brötchen mit firmeneigenem dem Belag beschmiert und gegessen. Das Unternehmen aus Bergkamen sah darin eine schwere Vertragsverletzung und kündigte dem Mitarbeiter fristlos. Vergebens, gerade mit Blick auf die Tatsache, dass der betroffene Mitarbeiter aber auch Betriebsratsmitglied war, sei dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zuzumuten, hieß es in der zweiten Instanz.

Handy-Strom für 0,014 Cent

Geradezu ein Bagatellchen sorgte im Juli für großen Ärger in einem Oberhausener Unternehmen. Weil er in seiner Firma sein Handy aufgeladen hatte, wurde ein Arbeiter nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber wertete dies als Straftatbestand und erteilte Mohammed S. zudem Hausverbot. Sein Anwalt ließ von einem Sachverständigen die Kosten des Handy-Aufladens errechnen: Ergebnis: Dem Unternehmen entstand ein Schaden von 0,014 Cent.

In einem anderen Fall war ein weggeworfenes Kinderbett Grund für die fristlose Kündigung eines Müllmanns. Doch der hatte Glück. Das Arbeitsgericht Mannheim stellte sich im Juli auf die Seite des Entlassenen und erklärte die Kündigung für unverhältnismäßig.

Sechs Maultaschen bringen die Kündigung

Eine Altenpflegerin hatte im April sechs übriggebliebene Maultaschen vom Job nach Hause mitgenommen. Die fristlose Kündigung wurde ihr gleich dazuserviert. Die Entscheidung des Arbeitgebers war richtig, entschied das Arbeitsgericht Radolfzell. Die Klage der 58-Jährigen auf Wiedereinstellung wurde abgewiesen.

Eine Chefsekretärin des Bauverbands Westfalens hatte etwas mehr Glück. Die Angestellte war nach 34 Dienstjahren entlassen worden, weil sie von einem Büffet eine Frikadelle und zwei halbe Brötchen verzehrt hatte. Ihr Arbeitgeber entschuldigte sich nach der fristlosen Entlassung bei der 59-Jährigen öffentlich. „Meine Reaktion war menschlich zu hart“, hieß es. Die Kündigung will der Verband dennoch nicht zurücknehmen. Ziel ist nun eine außergerichtliche Einigung.

Basis für all diese Kündigungen ist der Paragraph 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort heißt es: „Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden“. Diebstahl ist so ein Grund.

Bagatell-Kündigungen bei Altgedienten besonders beliebt

Doch eins fällt auf. Die meisten der fristlos Gefeuerten sind langjährige Mitarbeiter in höherem Alter. Sie regulär zu kündigen, kann für ein Unternehmen langwierig und teuer werden. Und: „Wenn ein Arbeitgeber zu solch drastischen Mitteln greift, spricht vieles dafür, dass es vorher schon geknirscht hat“, vermutet Rechtsanwalt Thomas Snelting aus Kamen.

Die SPD will sich nun zum Anwalt der Betroffenen machen und Bagatell-Kündigungen verbieten. Arbeitgeber sollen demnach verpflichtet werden, bei kleineren Diebstählen und Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Union und Arbeitsrechtler zeigten sich skeptisch. Unions-Fraktionsvize Günter Krings sprach sogar von einer Legalisierung des Diebstahls.

Naturgemäß sehen Gewerkschaftler das anders. „Es ist eine große Gerechtigkeitslücke, wenn Manager Milliarden verzocken und trotzdem weitermachen dürfen und Arbeitnehmer wegen Bagatelldelikten gekündigt und in ihrer Existenz gefährdet werden“, erklärte ein ver.di-Sprecher aus Anlass des Maultaschenfalls. Und dürfte damit dem Empfinden vieler Arbeitnehmer deutlich näher sein.

Quelle: mais/tim

 
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