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Was darf der Chef, und was nicht? Einfache Antwort: Sie müssen sich von Ihrem Chef nicht alles gefallen lassen. Trotzdem gibt es gewisse Schritte, die Ihr Chef rein rechtlich gehen darf. Welche das sind, erfahren Sie im Folgenden.
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Darf der Chef Leistungen verlangen, die nichts mit meiner Qualifikation zu tun haben?
Nein. Sie dürfen solche Sonderaufgaben ablehnen. Sie müssen nicht das Bürogebäude putzen.
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Muss ich unbezahlte Überstunden machen?
Nein. Wenn Ihr Vertrag eine 40-Stundenwoche vorsieht und von Ihnen verlangt wird, in Wirklichkeit 45 Stunden zu arbeiten, dann ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die aufgekommenen Überstunden zusätzlich zu vergüten.
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Darf der Chef meinen Urlaub streichen?
Ja. Der Urlaub wird nämlich nicht vom Arbeitnehmer genommen sondern vom Arbeitgeber gewährt. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Wünsche der Mitarbeiter bei Urlaubsanfragen zu berücksichtigen. Aufgrund dringender betrieblicher Günde oder Urlaubswünsche anderer Angestellter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben (z.B. schulpflichtige Kinder), kann der Urlaubsantrag abgelehnt werden.
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Darf Chef den zugesagten Urlaub streichen?
Ja. Bereits genehmigter Urlaub kann vom Arbeitgeber in Ausnahmefällen wieder zurückgenommen werden. Das sind beispielsweise dringende betriebliche Anlässe. Dann allerdings muss er auch für eventuelle Kosten (z.B. durch die Stornierung einer Reise) aufkommen.
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Darf der Chef mir vorschreiben, wie lange ich in den Urlaub gehe?
Ja. Der Arbeitgeber darf den Urlaub aus betrieblichen Gründen auch stückeln (z.B. Betriebsferien). Ein Teil des Urlaubs muss aber an mindestens zwölf zusammenhängenden Arbeitstagen genommen werden können.
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Darf mich der Chef aus dem Urlaub zurückbeordern?
Ja. Holt er aber - in besonderen Notfällen wie höhere Gewalt, Katastrophen, Flut - seinen Angestellten aus dem Urlaub zurück, dann muss er die Kosten für die Rückreise übernehmen - und zwar für die ganze mitreisende Familie.
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Darf der Chef von mir verlangen trotz Krankheit daheim zu arbeiten?
Nein. Wer krank ist, muss seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber nur mitteilen und nachweisen. Dazu ist er allerdings verpflichtet. Zu Hause soll er sich erholen - ohne beruflichen Stress.
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Darf der Chef Ausgleich für Wochenendarbeit verweigern?
Nein. Mehrarbeit muss immer zusätzlich vergütet werden. Eine andere Möglichkeit ist der Ausgleich durch Freizeit. Wer an einem Sonntag arbeiten muss, dem steht ein freier Tag innerhalb der folgenden zwei Wochen zu. Hierbei spricht man von einem unverzichtbaren Ersatzruhetag.
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Darf der Chef mich von der Arbeit freistellen?
Ja und nein. Nur in eng begrenzten Fällen darf der Chef Mitarbeiter einseitig freistellen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Mitarbeiter verdächtigt wird, seine Pflichten erheblich zu verletzten. Ansonsten hat man als Arbeitnehmer ein Recht auf tatsächliche Beschäftigung.
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Darf der Chef mein Gehalt einbehalten?
Nein. Grundsätzlich gilt: Ohne Arbeit kein Lohn, aber auch ohne Lohn keine Arbeit. Sie sollten Ihrem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, den ausstehenden Lohn zu zahlen. Geschieht dies nicht, müssen Sie vor Gericht. Wenn zwei Bruttomonatsgehälter ausstehen, teilen Sie ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie nach einer bestimmten Frist vom Zurückbehaltungsrecht Ihrer Arbeitskraft Gebrauch machen. Dadurch verweigern Sie zwar Ihre Arbeit, verlieren aber nicht Ihren Lohnanspruch.
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Darf der Chef vereinbarte Bonuszahlungen verweigern?
Nein. Wenn Provisionsansprüche vertraglich vereinbart wurden, muss der Arbeitgeber zahlen. Wie hoch diese Ansprüche sind, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Sie haben das Recht, die Abrechnung einzufordern. Wenn diese Ihnen merkwürdig vorkommt haben Sie auch das Recht, die Geschäftsbücher einzusehen. Als letzter Schritt - wenn alles andere fehlgeschlagen ist - sollten Sie Ihren Auskunfts- und Zahlungsanspruch vor Gericht einklagen.
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Darf mich der Chef in eine niedrigere Verdienstgruppe stecken?
Ja un Nein. Es ist schwierig, gegen eine Versetzung in eine niedrigere Verdienstgruppe vorzugehen. Tarifvertragsparteien haben in Deutschland großen Spielraum und dazu gehören auch Tarifänderungen mit dem Ziel, Personalkosten abzusenken. Trotzdem: Willkürlich darf der Chef den Lohn nicht senken. Entscheidend ist die Tätigkeit, die verrichtet wird.