Kündigung oder Suspendierung Wenn Facebook den Job gefährdet

Düsseldorf · Ein spitzer Kommentar hier, ein schneller Klick auf den "Gefällt mir"-Button dort – Arbeitnehmer sollten Facebook nicht unüberlegt nutzen. Privat bleiben Äußerungen im Netz nämlich nur selten. Im schlimmsten Fall können sie sogar zur Kündigung führen.

Tipps gegen fiese Facebook-Fallen
11 Bilder

Tipps gegen fiese Facebook-Fallen

11 Bilder

Ein spitzer Kommentar hier, ein schneller Klick auf den "Gefällt mir"-Button dort — Arbeitnehmer sollten Facebook nicht unüberlegt nutzen. Privat bleiben Äußerungen im Netz nämlich nur selten. Im schlimmsten Fall können sie sogar zur Kündigung führen.

Wer tagtäglich auf Facebook surft, sollte sich bewusst sein, dass auch der Chef mitlesen könnte. Privat oder geheim ist das Tun im sozialen Netzwerk nämlich nur noch in den seltensten Fällen. Dass der Klick auf den "Gefällt-mir"-Button zur Suspendierung oder gar zu Kündigung führen kann, beweisen Ereignisse in der jüngsten Zeit. Wir haben die spektakulärsten Fälle zusammengestellt.

Kündigung der Sparkassen-Direktorin Eigentlich hatte sie nur auf den "Gefällt-mir"-Button geklickt. Für eine Sparkassen-Direktorin aus Sachsen-Anhalt resultierte das jedoch in einer fristlosen Kündigung. Das Problem: Sie hatte den Facebook-Einträgen ihres Mannes zugestimmt, welche die Chefs der Bankerin beleidigten. Laut "Bild"-Zeitung schrieb der Banker-Gatte Kommentare wie "Der Fisch fängt immer am Kopf an zu stinken" und postete dazu ein verändertes Sparkassen-Logo. Letztendlich landete die Kündigung vor dem Landesarbeitsgericht. Der Prozess endete mit einem Vergleich. Die Bankdirektorin verlor zwar ihren Job, soll aber eine Abfindung in Höhe von 110.000 Euro erhalten.

Auch in Duisburg hatten Beleidigungen auf Facebook zu einer fristlosen Kündigung geführt. Dort hatte ein Mann seine Kollegen und Arbeitgeber als "Klugscheißer" und "Speckrolle" bezeichnet. Die Richter des Amtsgerichts urteilten, dass solche Aussagen auf Facebook keine Privatsache seien — egal ob sie ausschließlich den Facebook-Freunden oder der breiten Öffentlichkeit zugänglich seien. Allerdings hätte der Kündigung eine Abmahnung vorausgehen sollen.

Suspendierung für ein "Gefällt mir" In Düsseldorf hatte Oberbürgermeister Dirk Elbers zehn Feuerwehrleute suspendiert, die auf Facebook abfällige Äußerungen über ihn unterstützt hatten. Einer der Männer hatte einen kritischen Kommentar gepostet, die anderen hatten auf "Gefällt mir" geklickt. Die Suspendierung stieß in der Öffentlichkeit auf harsche Kritik. Nach einem offenen Gespräch mit dem Oberbürgermeister wurden die Männer wieder in den Dienst gestellt. Nun soll es Leitlinien für das Verhalten von Stadtbediensteten auf Facebook geben

Kündigung für die Beleidigung Als "Menschenschinder und Ausbeuter" hatte ein Azubi seine Firma auf Facebook beschimpft. Der junge Mann fühlte sich von seinen Chefs wie ein "Leibeigener" behandelt. Die fristlose Kündigung folgte nach diesem Kommentar auf dem Fuße. Der Fall landete daraufhin vor dem Landgericht Hamm. Die Richter entschieden, dass der Azubi gegen die Pflichten des Arbeitsverhältnisses verstoßen hätte. Auch im Netz gäbe es keinen Freiraum, um ehrkränkende Äußerungen über andere Menschen abgeben zu können.

Die Kündigung für Reise-Fotos Eine Düsseldorfer Auszubildende hatte offensichtlich nicht darüber nachgedacht, wer was auf ihrem Facebook-Profil einsehen kann. Während die Frisör-Auszubildende krankgeschrieben war, fuhr sie in den Urlaub und veröffentlichte Fotos der Reise auf Facebook. Obwohl der schon länger geplante Urlaub auf die Krankschreibung folgte - und die junge Frau die Ausbildung für den Folgemonat gekündigt hatte — flatterte postwendend die fristlose Kündigung ins Haus.

Bevor Angestellte also auf Facebook über ihre Chefs oder ihre Firma lästern, sollten sie unbedingt bedenken, wer diese Kommentare einsehen kann. Auch Fotos oder der Klick auf "Gefällt mir" kann im schlimmsten Fall zur Kündigung führen. Selbst vor Gericht zu ziehen hilft den Betroffenen danach meist nur wenig. Das Netz vergisst nie und nicht alles, dass nur für Freunde und Familie gedacht ist, bleibt im Internet privat.

(anch)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort