Fotos Wie viel Fußball-EM im Job erlaubt ist
Startet die EM erst, ist Fußball auch am Arbeitsplatz das Thema schlechthin. Fest steht, dass Sie alles zur EM inklusive Live-Ticker von allen Spielen in unserem aktuellen Online-Special erfahren. Die Spiele am Fernseher oder per Radio zu verfolgen, dürfte in vielen Betrieben dagegen möglich, aber nicht überall selbstverständlich sein. Im Folgenden sehen Sie allgemeine Regelungen.
Genehmigung hängt vom Unternehmen ab Wenn der Ball rollt, stehen in NRW die Fließ- und Produktionsbänder jedenfalls nicht still. Während einige Firmen großzügige Regelungen getroffen haben, verbieten andere Arbeitgeber ihren Beschäftigten in der Arbeitszeit generell die Spiele zu verfolgen.
Spielstand in den Pausen prüfen Ein Anspruch darauf, überprüfen zu können, wie das Spiel läuft, haben Arbeitnehmer nicht. Aber es lässt sich in Absprache mit dem Arbeitgeber alles mögliche organisieren.
Arbeitspensum organisieren Bei Spielen, die viele Arbeitnehmer nicht verpassen wollen, kann zum Beispiel vereinbart werden, vor- oder nachzuarbeiten.
Ersatzarbeitszeiten anbieten Es empfiehlt sich in jedem Fall mit dem Arbeitgeber über Lösungsmöglichkeiten zu sprechen. Dabei können die Arbeitnehmer etwa anbieten, wegen des Arbeitsausfalls auf den nächsten Betriebsausflug zu verzichten.
Auf das Radio umsteigen Weniger Probleme gibt es in der Regel beim Thema Radio hören - solange es einfach im Hintergrund läuft. Der Arbeitnehmer darf das grundsätzlich, wenn es seine Arbeit nicht stört und seine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt. Wenn es also irgendwo in der Autowerkstatt im Hintergrund dudelt, kann keiner was dagegen haben. Unzulässig ist es dann, wenn es zum Beispiel den Kundenkontakt stört.
Vorsicht mit den Radiogeräten Geräte, die dem Arbeitgeber gehören, dürfen nur mit dessen Zustimmung genutzt werden.
Eigenes Radio mitbringen Auch private Radios dürfen nicht ungefragt genutzt werden. Der Chef muss erlauben, wenn sein Strom angezapft werden soll. Außerdem muss das private Radio am Arbeitsplatz genau wie der private Fernseher bei der GEZ angemeldet sein. Und der Angestellte muss die Gebühren zahlen, nicht etwa der Arbeitgeber.
Fernsehen ist nur in den Pausen ok Fernsehen am Arbeitsplatz dagegen ist schwer zu rechtfertigen. Läuft die Flimmerkiste, ist es unglaubwürdig zu behaupten, man gucke da kaum hin und werde nicht abgelenkt. Anders sieht es außerhalb der Arbeitszeit, zum Beispiel in den Pausen, aus. Wer in diesen Zeiten etwa im Aufenthaltsraum die EM im TV mitverfolgt, ist auf der sicheren Seite.
Spiel aufnehmen und Zuhause gucken Im Zweifelsfall sollte man den Rekorder programmieren und das Spiel mit den Kollegen abends zu Hause gucken.
Rechtzeitig Urlaub beantragen Hat ein Arbeitnehmer Karten für ein WM-Spiel, muss er für den betreffenden Tag Urlaub beantragen. Den darf der Chef nicht ohne weiteres verweigern - das ginge nur, wenn er schwerwiegende betriebliche Gründe nachweisen kann. Und ist der Urlaub gewährt worden, kann er nicht einfach kurzfristig gestrichen werden.
Bloß nicht blau machen Wer zwar Eintrittskarten ergattern konnte, aber keinen Urlaub bekommt, sollte sich nicht zu einer Dummheit verleiten lassen. Wer krank macht und vom Chef auf dem Fernsehbildschirm im Stadion gesehen wird, riskiert eine fristlose Kündigung.
Ticket-Kosten muss der Arbeitnehmer erstatten Muss der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen trotzdem arbeiten, hat er nichts von seinem Ticket. Die Kosten müsste der Arbeitgeber aber erstatten.