Düsseldorf Betrugsprozess: Bewährungsstrafe für Vorstand

Düsseldorf · Das Düsseldorfer Landgericht hat in einem langen Verfahren wegen mutmaßlichen schweren Anlagebetrugs bei der DM Beteiligungen AG einen ehemaligen Vorstand zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ihm sei nachgewiesen worden, dass er ab 2003 bis zur Insolvenz 2006 das Schneeballsystem bei dem Unternehmen durchschaut habe, erklärte das Gericht. Zu seinen Gunsten spreche, dass er die Ermittlungen gefördert habe. Dem Urteil ging eine Verständigung voraus. Der zweite Angeklagte, ein Steuerberater, wurde freigesprochen.

Nach der Pleite des Unternehmens waren laut Anklage 9000 Geschädigte um 90 Millionen Euro ärmer. In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nun um einen Schaden von 7,3 Millionen Euro. Den Anlegern waren Zinsen von 5,5 bis 7,0 Prozent plus Gewinnbeteiligungen beim Kauf von Inhaberschuldverschreibungen versprochen worden. Die Kammer kritisierte, es sei nicht nachvollziehbar, dass nicht zu einem früheren Zeitpunkt weitere Personen zur Verantwortung gezogen worden seien.

(dpa)
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