Karlsruhe BGH billigt Drogerie-Rabattaktion

Karlsruhe · Müller bietet Kunden an, auch Rabattcoupons anderer Drogerien einzulösen.

Drogerien und andere Märkte dürfen sich an Rabattaktionen der Konkurrenz "anhängen" und damit werben, die fremden Gutscheine auch in eigenen Filialen einzulösen. So etwas sei nicht grundsätzlich unlauter, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richter entschieden über eine Werbeaktion der Drogeriekette Müller. Bereits das Landgericht Ulm und das Oberlandesgericht Stuttgart hatten in der Aktion der Müller-Kette keinen Wettbewerbsverstoß gesehen.

Das Unternehmen hatte Kunden mit dem Angebot gelockt, Zehn-Prozent-Coupons von dm, Rossmann und Douglas ebenfalls anzunehmen. Aus Sicht von Wettbewerbsschützern torpediert das die Werbemaßnahmen der Konkurrenz (Az. I ZR 137/15). Für den BGH macht ein Gutschein den Empfänger aber noch nicht zum Kunden. Wo er ihn einlösen wolle, bleibe jedem selbst überlassen. "Das sind autonome Entscheidungen der Verbraucher, die diese erst noch treffen müssen", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Müller verhindere ja nicht, dass jemand den Coupon im Laden eintausche. Der Verbraucher bekomme durch die Aktion lediglich die zusätzliche Chance, auch anderswo günstiger einzukaufen.

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die sich als unabhängige Selbstkontroll-Institution der Wirtschaft versteht. Für sie brachte Anwältin Cornelie von Gierke vor, dass die Müller-Aktion fremde Werbeausgaben "in einer außerordentlich destruktiven Weise" ausnutze. "Selbstverständlich haben wir hier einen Fall der Trittbrettfahrer-Werbung", sagte sie. Das sei zwar nicht per se unlauter. Aber Müller kapere gleich den ganzen Wagen. Müller-Anwalt Axel Rinkler hielt dagegen, dass Werbung gerade von Vielfalt und Neuerungen lebe. Das Unternehmen habe lediglich auf Aktionen der Konkurrenz reagiert. Dass dm, Rossmann oder Douglas dadurch weniger Umsatz gemacht hätten, sei nicht bekannt.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort