Urteil BGH gibt Eigentümern von Immobilien Recht

Karlsruhe (dpa) Wohnungseigentümer haben mit ihren Klagen gegen Preisanpassungsklauseln ihrer Gasversorger beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg errungen. Die angegriffenen Vertragsbestimmungen benachteiligten die Eigentümer und seien daher unwirksam, entschied das Gericht (Az.: VIII ZR 243/13 unter anderem).

In den Klauseln waren die Gaspreise an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt. Bereits vor fünf Jahren hatte der BGH eine derartige Preiskopplung grundsätzlich für unwirksam erklärt. Das damalige Urteil hatte aber nicht für Eigentümergemeinschaften gegolten.

(RP)
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