Karlsruhe BGH stärkt Firmen bei der Kundenbindung

Karlsruhe · Bei der Gestaltung ihrer Treueprogramme für ihre Kunden haben Unternehmen viel Spielraum. So dürfen sie selber bestimmen, ob Bonuspunkte übertragbar sind und wann sie verfallen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: X ZR 79/13). Das Gericht gab der Lufthansa AG recht.

Diese war von einem Kunden verklagt worden, der am Vielfliegerprogramm "Miles & More" der Lufthansa teilgenommen hatte. Die Linie hatte ihm den Status des Vielfliegers 2011 entzogen, weil er Bonusmeilen für jemand anders gebucht hatte.

(dpa)
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