Karlsruhe BGH stärkt Rechte der Käufer von Gebrauchtwagen

Karlsruhe · Steht die Sicherheit des Fahrers auf dem Spiel, muss ein Autoverkäufer alles tun, um auch ein nur gelegentlich auftretendes Problem zu finden und zu beheben. Andernfalls kann der Käufer den Wagen ohne Frist zurückgeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. In dem Fall hatte sich bei einem gebrauchten Volvo kurz nach der Übergabe mehrfach das Kupplungspedal verklemmt. Bei einer Probefahrt des Verkäufers schien aber alles in Ordnung zu sein.

Er schickte den Kunden mit dem Auto nach Hause - er solle erneut kommen, falls das Problem wieder auftauche. Das sei bei einem solchen Mangel nicht zumutbar, so die Richter. Allein die Ablenkung durch das verklemmte Pedal steigere das Unfallrisiko erheblich. Laut Urteil hätte der Händler der Sache auf den Grund gehen müssen - auch wenn dafür aufwendige Untersuchungen oder Ausbauten nötig seien (Az.: VIII ZR 240/15).

(dpa)
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