Insolvenz BGH stärkt Rechte von Reisenden

Karlsruhe (dpa) Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Reisenden bei einer Insolvenz ihres ausländischen Reiseveranstalters gestärkt. Wenn Urlauber bei einem deutschen Reisebüro einen Urlaub bei einem ausländischen Veranstalter buchen, muss das Reisebüro prüfen, ob die Reisenden im Falle einer Veranstalter-Pleite abgesichert sind.

Die Richter gaben einem Ehepaar recht, das eine viertägige Flusskreuzfahrt bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht hatte. Als dieser vor Reisebeginn pleiteging, bekamen die beiden ihr Geld nicht zurück. Vermittelt hatte die Reise ein deutsches Internet-Reisebüro, das von dem Paar verklagt wurde. Die niederländische Versicherung wollte nicht zahlen.

(RP)
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