Kontoüberziehung BGH stoppt Banken

Düsseldorf · Das Gericht hat der Deutschen Bank und der Targobank verboten, für eine sogenannte geduldete Überziehung eine Mindestpauschale zu verlangen. Dies benachteilige den Kunden unangemessen. Die Banken haben prompt reagiert.

Wer als Deutsche-Bank-Kunde sein Dispolimit für einen Tag um zehn Euro überziehtt, der zahlt dafür bei 365 Tagen pro Jahr den beeindruckenden Zinssatz von 25.185 Prozent. Diese Rechnung hat der Bundesgerichtshof aufgemacht. Die Zahl allein ist schon eine einleuchtende Begründung dafür, warum das Gericht dem Institut und der Targobank verboten hat, Mindestpauschalen für geduldete Kontoüberziehung zu berechnen. Denn diese benachteiligen den Verbraucher unangemessen. (Aktenzeichen XI ZR 9/15, XI ZR 387/15

Was heißt geduldete Überziehung?

Die meisten Verbraucher haben mit ihrer Bank oder Sparkasse ein Dispolimit vereinbart. Das heißt: Bis zu dieser Grenze darf ihr Konto ins Minus rutschen. Dafür zahlen sie Zinsen - laut Stiftung Warentest im Durchschnitt 9,91 Prozent (Stand: Juli 2016). Erlaubt ein Institut dem Kunden, die Grenze auch noch zu überschreiten, spricht man von geduldeter Überziehung. In vielen Fällen ist der Zins noch höher als der Dispozins, manche Institute machen aber keinen Unterschied mehr, seitdem Finanztester und Vebraucherschützer sowie anschließend die Politik öffentlichen Druck erzeugt haben.

Worum ging es jetzt vor Gericht?

Die Deutsche Bank und die Targobank haben, unabhängig vom Ausmaß der Überziehung, bisher eine Mindestpauschale verlangt. Bei der Deutschen Bank waren das 6,90 Euro, bei der Targobank 2,95 Euro. Die wurden selbst dann fällig, wenn man den eingeräumten Dispokredit nur um ein paar Cent überzog. Solche Fälle führen dann zu solch abstrusen Zinssätzen wie eingangs erwähnt.

Wie ist bisher die Rechtsprechung?

Unterschiedlich. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Klausel der Deutschen Bank für unrechtmäßig erklärt und dies genauso begründet wie jetzt der BGH. Das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen hatte der Targobank Recht gegeben, die erklärt hatte, es gehe um ein Entgelt und nicht um einen Zins. Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist, weil höchstrichterlich, bindend, und deshalb können sich Kunden darauf immer berufen.

Wie begründet der BGH sein Urteil?

Die Karlsruher Richter sehen die Kunden durch derartige Klauseln unangemessen benachteiligt. Banken würden so unabhängig von Höhe und Laufzeit des Kredits ihren Aufwand auf die Kunden abwälzen, heißt es im Urteil. Die Kosten der Banken müssten stattdessen komplett über die verlangten Zinsen berechnet werden.

Was sagten die Banken?

Die Institute argumentieren mit einem hohen Aufwand, der ihnen durch den so gewährten Kleinkredit entstehe. Sachbearbeiter müssten in jedem Einzelfall die Bonität des Kunden prüfen, und die entstehenden Kosten ließen sich nicht über einen Zinssatz umlegen. Außerdem seien die Beträge, die Kunden tatsächlich für die geduldete Überziehung zahlen müssten, in der Regel sehr klein.

Stimmt das?

Das Argument mit der Höhe des Betrags stimmt. Wer beispielsweise sein Konto für zehn Tage um 1000 Euro überzieht, muss bei einem Zinssatz von 15 Prozent nur etwas mehr als vier Euro zahlen. Dass Mitarbeiter wirklich in jedem Einzelfall die Kreditwürdigkeit von seit Jahren bekannten Kunden prüfen müssen, dürfte dagegen ein Ammenmärchen sein.

Wie reagieren die Banken?

Die Targobank hat nach dem BGH-Urteil prompt erklärt, sie werde ab sofort auf die Pauschalgebühr verzichten und angekündigt, das Unternehmen werde "berechtigten Ansprüchen unserer Kunden bezüglich bereits gezahlter Entgelte selbstverständlich umgehend nachkommen". Das heißt: Die Bank will zu viel gezahlte Gebühren erstatten. Kunden sollten sich aber aktiv an die Targobank wenden, anstatt darauf zu warten, dass das Institut von selbst handelt.

Die Deutsche Bank will das Urteil "selbstverständlich umsetzen und zukünftig den Mindestpreis für geduldete Überziehungen nicht weiter vereinnahmen". Ob Kunden Geld erstattet bekommen, ließ die Bank offen.

Was können Kunden generell tun?

Der Rat von Verbraucherschützern bei Dispo- und Überziehungszinsen: immer vergleichen. Seit März müssen Banken und Sparkassen die Zinssätze auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Daran halten sich indes auch nicht alle Anbieter. Wer das nicht tut, sollte Verbrauchern schon verdächtig vorkommen.

(RP)
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