BGH-Urteil zu Formularen Sparkassen müssen Frauen nicht "Kundinnen" nennen

Karlsruhe · Werden Frauen benachteiligt, wenn in Formularen nur vom "Kunden" die Rede ist? Der Bundesgerichtshof sieht das nicht so. Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision einer 80 Jahre alten Sparkassen-Kundin zurück. Die jedoch will weiterkämpfen.

 Klägerin Marlies Krämer in Karlsruhe (Archivbild vom 20.02.2018).

Klägerin Marlies Krämer in Karlsruhe (Archivbild vom 20.02.2018).

Foto: dpa, ude pil bwe

Klägerin Marlies Krämer aus dem Saarland sah in männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hingegen meint: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede "Kunde" für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, argumentierte das Gericht am Dienstag.

Die Klage der engagierten Kämpferin für Frauenrechte war schon in den Vorinstanzen erfolglos geblieben: Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken.

Trotz ihrer Niederlage nun auch vor dem BGH denkt die kampferprobte Seniorin nicht ans Aufgeben: "Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht", kündigte sie bereits vorab an. Notfalls will sie die weibliche Formular-Sprache vor dem Europäischen Gerichtshof durchsetzen.

Marlies Krämer hat im Laufe ihres Lebens schon andere juristische Schlachten für sich entschieden: So verzichtete sie in den 90er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als "Inhaberin" unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs, davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.

(oko)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort