Kulanzregelung der Citibank: Bis zu 27 Millionen Euro für Lehman-Geschädigte
zuletzt aktualisiert: 28.05.2009 - 14:21Düsseldorf (RPO). Kunden der Citibank, die durch die Pleite der US-Bank Lehman Brothers geschädigt wurden, können auf eine Rückzahlung hoffen. Sie erhalten zwischen 30 und 80 Prozent ihrer Anlagesumme zurück. Die Bank stellt dafür nach eigenen Angaben rund 27 Millionen Euro bereit.
Das Ergebnis dieser Kulanzlösung stellten das Kreditinstitut und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Donnerstag in Düsseldorf mit. Davon würden voraussichtlich etwa ein Viertel der Kunden mit Lehman-Zertifikaten profitieren können und im Schnitt 50 Prozent ihrer Anlagesumme zurückbekommen. "Wir wollen den Kunden helfen, die besonders betroffen sind", sagte Vorstandsvorsitzende Franz Josef Nick .
Fast 1.000 Bankkunden hatten sich den Angaben zufolge von Oktober 2008 bis Februar 2009 an die Verbraucherschützer gewandt und sich über falsche Beratung beim Kauf von Anlageprodukten beklagt. Besonders ältere Kunden hätten häufig beklagt, nicht auf die Risiken der Produkte hingewiesen worden zu sein.
Kein Geld für erfahrene Anleger
Der Vorstand der Verbraucherzentrale, Klaus Müller, sagte man habe vor allem eine Lösung für diejenigen finden wollen, "die eigentlich konservativ anlegen wollten, aber mit einem spekulativen Depot rausgegangen sind".
Es gehe nicht um Zahlungen für erfahrene Anleger, die von vorneherein spekulativ herangegangen seien: "Da glauben wir an den mündigen Verbraucher." Müller betonte, man habe ein interessantes Angebot für alle erreicht, "die nicht klagen wollen oder können".
Punktekatalog entscheidet über Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach einem festen Punktekatalog. Kriterien sind etwa die Anlagestrategie des Kunden, sein Alter, das Datum der Zeichnung und die Frage, wie stark der Berater beim Verkauf der Zertifikate vom Risikoprofil des Kunden abgewichen ist.
Wer das Angebot annimmt, muss der Citibank zufolge allerdings auf weitere Ansprüche verzichten.
Die Verbraucherzentrale hob vor allem die Transparenz des Verfahrens hervor: "Jeder kann nachvollziehen, nach welchen Kriterien sich die Entschädigungshöhe richtet." Damit werde einer Erstattung "nach Gutsherrenart" vorgebeugt.
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