Karlsruhe Brustimplantate: TÜV muss nicht zahlen
Karlsruhe · Der TÜV Rheinland haftet nicht für mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothese (PIP), die auch in Deutschland jahrelang verwendet wurden. Der Bundesgerichtshof wies gestern in einem Piloturteil die Klage einer Frau auf 40.000 Euro Schmerzensgeld endgültig ab.
23.06.2017
, 09:42 Uhr
"Eine Pflichtverletzung des TÜV konnten wir nicht feststellen", sagte BGH-Richter Wolfgang Eick. Der TÜV habe das Implantat ausreichend geprüft, wenn auch nur nach Anmeldung. Zu unangemeldeten Kontrollen sei der TÜV aber nicht verpflichtet gewesen. Das Billig-Silikon von PIP steht in Verdacht, Entzündungen hervorzurufen und das Krebsrisiko zu erhöhen. Auch von PIP bekommen die Frauen kein Geld: Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet.