Berlin Bund will Laufzeiten nicht verlängern

Berlin · Trittin: Übrige Klagen müssen für Atom-Konsens gestoppt werden.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts will die Bundesregierung weder das geplante Gesetz zum Atommüll noch die Laufzeiten ändern. Es sei klar, dass am Zeitplan des Atom-Ausstiegs festgehalten werde, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Der angemahnte Ausgleich für die Konzerne werde jetzt aber in Angriff genommen. Das Gericht gibt dem Bund dazu bis Mitte 2018 Zeit.

Das Ministerium betonte weiter, dass sich an den Abschalt-Daten der Meiler nichts ändern werde. Demnach geht das letzte Atomkraftwerk 2022 vom Netz. Die Richter stellen es dem Staat frei, wie er die Konzerne entschädigt. Denkbar ist die Zahlung von Geld, die Verlängerung von Laufzeiten für einzelne Meiler oder die Übertragung von Reststrommengen auf andere.

Das Wirtschaftsministerium erklärte, das Gesetz zu den Atom-Altlasten, das nächste Woche vom Bundestag beschlossen werden soll, werde vom Urteil nicht beeinflusst. Das von einer Kommission vorbereitete Gesetz ebnet Eon, RWE, Vattenfall und EnBW den Weg, sich für 23,6 Milliarden Euro von Zwischen- und Endlagerung des Atommülls freizukaufen.

Der Vorsitzende der Atom-Kommission, Jürgen Trittin, verlangte, dass nach dem Urteil die Unternehmen ihre übrigen Klagen zurückziehen. "Bevor das Gesetz zu den Atom-Altlasten verabschiedet wird, erwarten wir verbindlich den Rückzug der Klage zur Entsorgung und zum Moratorium", so Trittin. Die auf Grundlage des Gesetzes folgenden Einzelverträge mit den Versorgern könnten nur zustande kommen, wenn es eine Einigung zu den Verfassungsklagen gebe. "Konsens braucht Rechtsfrieden", so Trittin.

Dies gelte auch für das Verfahren vor dem Schiedsgericht: "Die Vattenfall-Klage vor dem Schiedsgericht in Washington muss zurückgezogen werden." Rechtfertigung für die Klage sei gewesen, dass Vattenfall in Deutschland nicht klagen könne. Diese Ausrede hat der Konzern seit dem Urteil nicht mehr." Vattenfall erklärte jedoch, die Klage fortsetzen zu wollen. Der schwedische Konzern verlangt dabei fast fünf Milliarden Euro Schadenersatz.

Das Karlsruher Urteil habe deutlich gemacht, dass die Entschädigungen sich in engen Grenzen halten, sagte Trittin weiter.

(rtr)
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