Düsseldiorf Bundesgerichtshof stärkt Rechtsschutz-Versicherer

Düsseldiorf · HUK Coburg darf Kunden Vorteile gewähren, die einen empfohlenen Anwalt wählen. Nur Psychodruck darf nicht sein.

Die freie Anwaltswahl wird nicht ausgehebelt, wenn ein Rechtsschutzversicherer seine Kunden mit Vorteilen zu einem Partneranwalt lockt. Dies gilt, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Anwaltes beim Versicherten liegt und der finanzielle Anreiz so gering ist, dass kein "unzulässiger psychischer Druck" auf den Kunden ausgeübt wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (IV ZR 215/12). Damit darf die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung künftig ihre Kunden wieder besserstellen, wenn die einen von der Assekuranz empfohlenen Rechtsanwalt nutzen.

"Der Bundesgerichtshof hat nur zu dem Schadenfreiheits-System der HUK-Coburg Stellung genommen", hieß es gestern beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Andere Lockangebote ins Anwalts-Netzwerk der Versicherer könnten daher möglicherweise immer noch die freie Anwaltswahl tangieren. So sparen Kunden, die im Streitfall einen Partner-Anwalt wählen, beispielsweise bei der Concordia, der Deurag, der Neuen Rechtsschutz Versicherung oder der VHV sofort 150 Euro Selbstbeteiligung. Bei Jurpartner sind es sogar 250 Euro, wenn der Partner-Anwalt den Streitfall schnell und kostengünstig abschließt.

Nach Ansicht der Versicherer ist eine Anwaltsempfehlung durch den Anbieter nur vorteilhaft für den Kunden. Aufgrund langjähriger Schadenerfahrung würden die Versicherer die Anwälte kennen, die sich in der Vergangenheit als besonders kompetent erwiesen hätten. "Wir verhelfen unseren Kunden zu besonders hoch qualifizierten Kanzleien", betonte Ulrich Eberhardt, Chef der HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung.

Umstritten ist bei Kritikern andererseits, wie frei die Partneranwälte sind. So befürchtet beispielsweise Gesine Reisert, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Berlin, dass Partneranwälte, die viele Kunden von einem Versicherer erhielten, möglicherweise Hemmungen hätten, diesen im Notfall auch einmal zu verklagen: "Bei der Deckungsklage geht es darum, dass der Rechtsschutzversicherer beispielsweise die Erfolgsaussichten für hoffnungslos hält, während hingegen der Anwalt einen Sieg für möglich hält." Dann müsste der Anwalt gegen seinen ständigen Brötchengeber vorgehen und riskierte vielleicht sogar den Rausschmiss aus dem Netzwerk. Zudem bestehen mit den Partneranwälten in der Regel Rationalisierungsabkommen, damit die Versicherer Kosten sparen.

Experten wie Burkard Lensing, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Münster, fordern daher volle Transparenz, wenn es um die Anwaltsnetze der Versicherer geht. Das Partner-Anwalt-Wahlverfahren, die Namen der Anwälte und die Abschläge bei den Honoraren sollten im Internet veröffentlicht werden. Die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung ist diesen Forderungen schon zum Teil nachgekommen.

(RP)
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