Karlsruhe BGH: Vermieter müssen Brandschäden sanieren

Karlsruhe · Wenn Mieter einen Schaden in der Wohnung verursachen, dann muss der Vermieter diesen Mangel zwingend beseitigen. Im Prozess um den Brand in einer Küche hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern den Mietern recht gegeben. Sie konnten dem Urteil zufolge von ihrem Vermieter die Beseitigung der Brandschäden verlangen und waren zur Mietminderung berechtigt (Az.: VIII ZR 191/13).

Die Tochter der Mieter aus Euskirchen hatte den Brand beim Kochen verursacht: Sie erhitzte Öl in einem Topf und verließ dann zeitweise die Küche. Das Öl entzündete sich, die Flammen schlugen aus dem Topf. Als Folge davon waren die Küche und weitere Räume der Wohnung beschädigt. Die vermietende Wohnungsbaugesellschaft sollte nun die Brandschäden beseitigen lassen. Doch sie weigerte sich. Die Mieter wollten die Miete mindern. Es kam zum Prozess. Schon die Vorinstanzen hatten der Familie größtenteils recht gegeben und den Mietern bei der Miete einen Abschlag von 15 Prozent zugebilligt. Dass der Schaden von einem Kind der Familie verursacht worden ist, hat nach Angaben eines BGH-Anwalts für die Entscheidungen keine Rolle gespielt.

Der BGH betonte, dass die Kosten für die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden. Der einzelne Mieter sei daher so zu betrachten, "als hätte er die Versicherung selbst abgeschlossen". Er könne die Beseitigung der Brandschäden verlangen.

(dpa/epd)
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