Verschwendung im öffentlichen Dienst Rechnungshof rügt Sportkurse der Bundeswehr

Berlin · Schwimmen und Laufen im Dienst: Soldaten der Bundeswehr dürfen während der Arbeitszeit Gesundheitskurse besuchen. Das kritisiert der Bundesrechnungshof – und nennt weitere Beispiele für Verschwendung in der öffentlichen Verwaltung. Aber er kann auch von Erfolgen berichten. Zulasten von NRW.

Schwarzbuch 2018: Fälle von Steuerverschwendung in NRW
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Fälle von Steuerverschwendung in NRW

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Schwimmen und Laufen im Dienst: Soldaten der Bundeswehr dürfen während der Arbeitszeit Gesundheitskurse besuchen. Das kritisiert der Bundesrechnungshof — und nennt weitere Beispiele für Verschwendung in der öffentlichen Verwaltung. Aber er kann auch von Erfolgen berichten. Zulasten von NRW.

Der Bundesrechnungshof (BRH) prangert in seinem neuen Bericht mehrere Fälle an, in denen die öffentliche Verwaltung aus seiner Sicht unwirtschaftlich arbeitet, Steuergelder verschwendet oder dem Steuerzahler finanzielle Risiken aufbürdet. Dabei geht es um die Themen Steuern, Bundeswehr, Radioaktive Abfälle, Straßenbau. Eine Auswahl:

  • Arbeitszeitausfall durch Gesundheitskurse: Die Mitarbeiter der Bundeswehr dürfen bis zu zwei Stunden pro Woche an Gesundheitskursen teilnehmen — während der Arbeitszeit. Angeboten werden zum Beispiel Krafttraining, Gymnastik und Rückenschule. Die Bundeswehr-Mitarbeiter könnten sich aber auch auf einen Stadtmarathon vorbereiten oder im Freibad schwimmen gehen, berichtet der Bundesrechnungshof. Dagegen hat er grundsätzlich nichts. Das Problem sei aber: Das Bundesverteidigungsministerium habe keinen Überblick, wie viel Arbeitszeit durch die Sportkurse entfalle und wie der Arbeitszeitausfall ausgeglichen werden könne. "Nähme nur jeder fünfte Beschäftigte das Angebot in Anspruch, fielen etwas über 100.000 Arbeitsstunden pro Woche weg", warnt der Bundesrechnungshof. "Das entspricht 3.300 Vollzeitstellen." Dadurch werde die unter Personalmangel leidende Bundeswehr weiter geschwächt.
  • Personalplanung ohne belastbare Zahlen: Die Bundeswehr soll vergrößert werden, mehrere Tausend Stellen sollen besetzt werden. Die Bewerber werden von Mitarbeitern in bundesweit 16 Karrierecentern beraten - und diese sollen organisiert werden. Der Personalbedarf sei aber nicht ausreichend geklärt worden, kritisiert der Bundesrechnungshof. "Die Analyse, auf der die neue Organisationsstruktur beruht, ist weder tragfähig noch in sich schlüssig." Die Herleitung des angenommenen Personalmehrbedarfs von 472 Stellen sei fragwürdig. Grundlage sei eine Abfrage bei den Karrierecentern. Sie beruhe damit "auf subjektiven Erfahrungen und Bedürfnissen".
  • Lagerung radioaktiver Abfälle: Der Rechnungshof wirft dem Umweltministerium vor, dass es seine Fachaufsicht über die Errichtung und den Betrieb des Atom-Endlagers Konrad vernachlässigt habe. Nach aktuellen Schätzungen des Ministeriums soll das Endlager neun Jahre später als geplant erst 2022 fertig werden. Auch werde es mit 3,4 Milliarden Euro doppelt so teuer wie geplant. Künftig soll eine neue Bundes-Gesellschaft für die Endlagerung zuständig sein, doch auch damit sei nicht gewährleistet, dass die Errichtung des Endlagers nun zügiger und wirtschaftlicher ablaufen werde, kritisiert der Bundesrechnungshof.
  • Autobahnen: Deutliche Kritik übt der BRH auch am Gesetzespaket der Bundesregierung für eine Bundesfernstraßen-Infrastrukturgesellschaft, das derzeit im Parlament beraten wird. Bisher sind für die Autobahnen die Länder zuständig, künftig soll es die neue Gesellschaft des Bundes sein. Nicht einverstanden ist der BRH damit, dass das Parlament den Gesetzesplänen zufolge die Kontrollrechte und der BRH die Prüfrechte über die privatrechtlich organisierte Gesellschaft verlieren soll. "Unsere Scheinwerfer wären praktisch ausgeschaltet", sagte Scheller. Zudem schließe das Paket die spätere Privatisierung des Autobahn-Betriebs nicht aus. Die Gesellschaft werde Gläubigerin der Maut-Zahler und solle zudem selbst Kredite aufnehmen können. Dadurch könne ein neuer Schattenhaushalt entstehen. BRH-Präsident Scheller signalisierte auch, dass er mit dem Konzept der Nutzerfinanzierung von Autobahnen durch eine Maut grundsätzlich nicht einverstanden ist.
  • Möglicher Umsatzsteuerbetrug: Wer im EU-Ausland einen Pkw kauft, muss den Erwerb in seinem Heimatland in seiner Steuererklärung angeben und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Gleichzeitig muss der Verkäufer der zuständigen Steuerbehörde in seinem Land mitteilen, dass er das Fahrzeug an einen Käufer ins EU-Ausland geliefert hat. Ein Betrug müsste also ausgeschlossen sein. Das Problem sei aber, sagt der Bundesrechnungshof: Die deutschen Behörden könnten nicht überprüfen, ob alle deutschen Verkäufer ihrer Meldepflicht nachkommen. Fahrzeuge, die in Deutschland gekauft werden, könnten im EU-Ausland unversteuert bleiben.
  • Unterschiedliche Besteuerung: In Deutschland gibt es neben den staatlichen Hochschulen auch private Forschungseinrichtungen. Sie alle bemühen sich um Forschungsaufträge von Unternehmen und kassieren dafür Geld von den Auftraggebern. Das Problem dabei sei, kritisiert der Bundesrechnungshof: Die privaten Forschungseinrichtung könnten ihre Einnahmen mit 7 Prozent versteuern, die staatlichen Hochschulen müssten 19 Prozent auf ihre Forschungsumsätze bezahlen. "Diese Ungleichbehandlung führt zu Nachteilen im Wettbewerb um Forschungsaufträge."

Der Bundesrechnungshof listet in seinem Bericht aber auch Fälle dafür auf, dass seine Kritik etwas bewirkt hat.

  1. Der Bundesverband einer gesetzlichen Krankenkasse habe sich bisher eine Servicestelle auf Mallorca geleistet, teilte der Bundesrechnungshof mit. Zwei Mitarbeiter hätten dort Deutsche beraten, die auf der Insel Urlaub machten oder die dort lebten. Sie hätten sich aber auch kostenlos über eine Telefon-Hotline informieren können. Der Krankenkassen-Verband reagiere nun auf seine Kritik, teilte der Bundesrechnungshof mit, und schließe die Servicestelle Ende des Jahres. Dadurch spare er jährlich 200.000 Euro ein.
  2. Mehrere Bundesländer hätten dem Bund Geld zurückzahlen müssen, unter anderem NRW, teilte der der Bundesrechnungshof mit. Der Grund waren mehrere Fälle, in denen es die Aufgabe von Nordrhein-Westfalen gewesen sei, die Ausgaben für für die Sanierung von Straßen und die Instandsetzung einer Brücke zu übernehmen. Aber zunächst habe der Bund die Kosten übernommen. Nach der Kritik durch den Bundesrechnungshof habe er deshalb insgesamt 4,7 Millionen Euro von NRW zurückbekommen.
(mar)
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