Bundesverwaltungsgericht urteilt Auch private Gewerbebetriebe dürfen Sperrmüll sammeln
Leipzig · Wer darf Sperrmüll sammeln? Das dürfen auch private Gewerbebetriebe.Den kommunalen Entsorgungsbetrieben bleibt nur der Abfall aus privaten Haushalten vorbehalten, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Freitag verkündeten Urteil entschied.
Im Ausgangsfall hatte der Ennepe-Ruhr-Kreis in Nordrhein-Westfalen einem Unternehmen der Abfallwirtschaft das Sammeln von Sperrmüll verboten. (Az. BVerwG 7 C 9.16)
Nun muss die Vorinstanz dem Urteil zufolge noch prüfen, ob Sperrmüllsammlungen durch Private "die Funktionsfähigkeit der Abfallentsorgung des Kreises gefährdet".
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) begrüßte die Entscheidung. Sie sei "ein gutes Signal für den Bürger, der sich künftig auf dem Markt wieder den Anbieter aussuchen kann, der ihm die beste Leistung zum besten Preis anbietet", erklärte BDE-Präsident Peter Kurth.