Stuttgart Christa Schlecker bleibt unbestraft

Stuttgart · Das Verfahren gegen die Frau von Anton Schlecker wird gegen Zahlung von 60.000 Euro eingestellt.

Eines von vier angeklagten Familienmitgliedern kommt im Schlecker-Prozess auf jeden Fall ohne Strafe davon. Das Verfahren gegen Anton Schleckers Ehefrau Christa wird gegen eine Geldauflage von 60.000 Euro eingestellt, wie das Landgericht Stuttgart mitteilte. Die 69-Jährige hat sich bereit erklärt, die Summe an vier gemeinnützige Organisationen zu zahlen. Sie gibt damit ziemlich genau das Geld zurück, das vor Jahren als Honorar von Konten einer Schlecker-Tochterfirma auf ihres geflossen sein soll - für Beratungsleistungen, die die Mutter der Schlecker-Kompanie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nie erbracht hat.

Solange das Geld noch nicht gezahlt ist, gilt das Verfahren gegen Christa Schlecker nach Paragraf 153 a, Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) nur als vorläufig eingestellt. Aber das ist eine Formsache. "Eine Verurteilung ist mit der Einstellung gegen Geldauflage nicht verbunden. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung", betonte das Landgericht. Eine derartige Einstellung kommt laut StPO infrage, wenn die Auflagen "geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht".

Dass der Prozess gegen die Ehefrau des Firmengründers vor dem Ende steht, hatte sich bereits in der vergangenen Woche angedeutet. Da hatte der Vorsitzende Richter erklärt, der Vorwurf der Beihilfe zum Bankrott gegen Christa Schlecker sei auf Basis der bisherigen Zeugenaussagen nicht zu beweisen. Die Staatsanwälte hatten die Einstellung des Verfahrens zunächst abgelehnt.

Das Verfahren gegen ihren Mann sowie gegen die Kinder Lars und Meike wird fortgesetzt und ist derzeit bis Oktober terminiert. Ein Ende des Prozesses sei noch nicht absehbar, hat das Landgericht Stuttgart jüngst mitgeteilt. Dabei geht es um den Verdacht auf vorsätzlichen Bankrott, Untreue, Insolvenzverschleppung und Beihilfe zum Bankrott. Dagegen ist das Verfahren gegen zwei ehemalige Schlecker-Wirtschaftsprüfer ebenfalls gegen Auflage eingestellt worden. Die beiden müssen insgesamt 40.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen und 5000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Die Schlecker-Insolvenz gehört zu den öffentlichkeitswirksamsten Firmenpleiten der deutschen Geschichte. Schlecker war mal der größte Drogeriemarktbetreiber; in den großen Zeiten hatte er 9000 Filialen und 30.000 Beschäftigte. Beim Insolvenzantrag 2012 hinterließ die Firmengruppe Milliardenschulden.

(RP)
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