Berlin Cum-Ex: Ausschuss will Steuerkanzlei durchsuchen lassen

Berlin · Der Bundestag legt sich bei der Aufarbeitung der unter "Cum-Ex"-Geschäften bekannt gewordenen dubiosen Aktiendeals mit einer renommierten Steuerkanzlei an. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages beantragte beim Bundesgerichtshof (BGH) die Durchsuchung von Geschäftsräumen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer und die Beschlagnahme von Unterlagen. Der Ausschussvorsitzende Hans-Ulrich Krüger (SPD) begründete dies mit dem Ziel, Beweisbeschlüsse durchzusetzen. Die Kanzlei habe eine dominante Rolle bei den Geschäften gespielt und Unterlagen bisher zurückgehalten.

Bei den auch "Dividendenstripping" genannten komplizierten Geschäften wurden Aktien rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Das führte dazu, dass Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern mehrfach ausgestellt wurden, die so nicht gezahlt worden waren. Das Steuerschlupfloch ist mittlerweile geschlossen. Der Gesamtschaden wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt.

(dpa)
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