Berlin Das ändert sich bei der Betriebsrente

Berlin · Arbeitgeber sollen für die Auszahlung nicht mehr garantieren müssen. Arbeitnehmer können steuerfrei mehr sparen.

Die Koalition will Betriebsrenten attraktiver machen. Am Donnerstag soll der Bundestag das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz als eines der letzten in dieser Legislaturperiode beschließen.

Warum ist das Gesetz nötig? Dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird, um den Lebensunterhalt im Alter zu decken, ist seit mehr als 30 Jahren bekannt. Viele Menschen sorgen aber zu wenig zusätzlich vor. Deshalb will die Koalition jetzt mehr Beschäftigten vor allem in kleineren Unternehmen und mit geringeren Gehältern eine Betriebsrente ermöglichen. Bisher haben nämlich mehr als die Hälfte aller Beschäftigten mit weniger als 1500 Euro Netto-Monatsverdienst weder eine Betriebsrente noch eine staatlich geförderte private Riester-Rente.

Wie soll die Betriebsrente generell attraktiver werden? Die Koalition setzt auf die Tarifpartner. Mit dem sogenannten Sozialpartnermodell ist gemeint, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gemeinsam mehr Versorgungswerke anbieten und betreiben sollen. Ihre neuen "Tarifrenten" sollen sie in Tarifverträgen vereinbaren. Davon betroffene Beschäftigte werden nur dann nicht in die Betriebsrente einbezogen, wenn sie ausdrücklich widersprechen (Opt-Out-Regel). Und damit das von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlte Kapital künftig mehr Rendite abwirft, muss der Arbeitgeber für die Betriebsrenten keinerlei Garantie mehr abgeben. Das bedeutet, dass er von der Pflicht, in der Bilanz Vorsorge zu treffen für die spätere Auszahlung der Betriebsrente, befreit ist. Selbst Gewerkschaften befürworten dieses "Garantieverbot", weil die Garantien bisher dazu führen, dass viele Arbeitgeber vor Betriebsrenten zurückschrecken. Tarifungebundene Betriebe sollen sich den Versorgungswerken anschließen können. Bereits bestehende Betriebsrentensysteme sollen von den Tarifparteien bei der Neuregelung angemessen berücksichtigt werden.

Wie soll die Betriebsrente für Arbeitnehmer interessanter werden? Die Arbeitgeber werden durch das Gesetz zu einem Zuschuss verpflichtet, wenn ihr Angestellter einen Teil seines Gehalts sozialabgabenfrei in einen Zahlbetrag für die Betriebsrente umwandelt (Entgeltumwandlung). Denn auch der Arbeitgeber spart ja durch die Umwandlung einen geringen Teil der Sozialbeiträge ein, die er sonst für den Arbeitnehmer zahlen müsste. Der Arbeitgeber-Zuschuss beträgt künftig 15 Prozent des Sparbeitrags des Arbeitnehmers zur Betriebsrente. Für Neuverträge gilt dies ab 2019, für bestehende Verträge ab 2022. Die jährliche Grundzulage des Staates für Riester-Verträge steigt zudem um 21 von bisher 154 auf 175 Euro.

Was passiert bei der Steuer? Außerdem erhöht der Staat den Förderrahmen für Arbeitnehmer: Künftig können sie von ihrem Lohn bis zu 6000 Euro im Jahr oder acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) steuerfrei in Vorsorgebeiträge umwandeln. Bisher lag diese Obergrenze bei der Hälfte.

Was wird gezielt für Geringverdiener getan? Für Angestellte, die bis 2200 Euro brutto im Monat verdienen, erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss von 30 Prozent, wenn sie 240 bis 480 Euro im Jahr zusätzlich zum Lohn in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Den Förderbetrag von 72 bis 144 Euro im Jahr erhalten sie, indem sie ihn von der abzuführenden Lohnsteuer des Arbeitnehmers abziehen und einbehalten. "Das ist für viele kleinere Unternehmen einfach zu viel bürokratischer Aufwand", sagte dazu Lars Gatschke, Experte beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Was ändert sich bei der Grundsicherung im Alter? Wer in eine Betriebsrente eingezahlt hat, aber trotzdem im Alter auf die Grundsicherung angewiesen ist, soll von einem Freibetrag profitieren. Mindestens 100 Euro im Monat und höchstens 204 Euro sollen nicht auf den Hartz-IV-Satz angerechnet werden.

(mar)
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