Vom Baby bis zum Greis: Jeder Steuerpflichtige erhält bis Jahresende eine Nummer, die ihn sein Leben lang begleitet.
Die neue Steueridentifikationsnummer wird ab der Geburt verliehen.
Sie ist für die Einkommenssteuer vorgesehen.
In Zukunft müssen Bürger die neue Nummer bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörden angeben.
Die Steuer-ID besteht aus elf Ziffern.
Aus der Zahlenkombination sollen keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden können.
Bei den Finanzbehörden werden Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständiges Finanzamt und Sterbetag gespeichert.
Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen gelöscht.
Die neue Nummer ist Voraussetzung für die elektronische Lohnsteuerkarte. Diese gilt ab dem Jahr 2010 und ersetzt die bisher für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer.