Düsseldorf Das Umkleiden gehört zur Arbeit

Düsseldorf · Ein Mitarbeiter der Stadtwerke Oberhausen erringt vor Gericht einen Teilerfolg.

Gehört das Umziehen vor und nach dem Job sowie das Duschen nach einer schweißtreibenden Tätigkeit zur Arbeitszeit? Mit diesen Frage hat sich gestern das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf beschäftigt. In einem Vergleich schlugen die Richter vor, dass die Stadtwerke Oberhausen einem Werkstattmitarbeiter jeweils fünf Minuten vor und nach dem Dienst zum Umziehen als Arbeitszeit bezahlt. In der Werkstatt ist eine Berufskleidung Pflicht. Die Forderung des Kfz-Mechanikers, sich auch das zehnminütige Duschen nach Feierabend anrechnen zu lassen, lehnte das Gericht dagegen ab. Es gebe keine gesicherte Rechtssprechung, sagte der Vorsitzender Richter, Christoph Ulrich. Der Mitarbeiter zog die Forderung zurück.

Wenn beide Parteien den Vergleichsvorschlag (Az: 9 Sa 425/15) bis zum 24. August nicht widerrufen, erhält der Mitarbeiter 375 Euro rückwirkend für zehn Monate. Es wäre die Hälfte der Summe, die im Frühjahr das Arbeitsgericht Oberhausen dem Kläger zugesprochen hatte - die Richter hatten auch das Duschen als Arbeitszeit angerechnet. Dagegen hatten die Stadtwerke Berufung eingelegt, und der Rechtsstreit war vor dem LAG gelandet.

Von einer "salomonischen Entscheidung" sprach Ulrich. "Nicht jeder, der ein bisschen schmutzig wird bei der Arbeit, bekommt das Waschen vom Arbeitgeber auch bezahlt."

"Der Vergleichsvorschlag hält sich in den Bahnen, die von der Rechtssprechung vorgegeben werden", sagt Daniel Ulber, Arbeitsrechts-Experte der Universität Köln, und verweist auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Das BAG hatte 2012 geurteilt, dass Umkleiden zur Arbeitszeit gerechnet werden muss, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung vorschreibt, die nicht privat getragen werden darf, und das Umziehen im Betrieb geschehen muss. (5 AZR 678/11)

"Den wirklich strittigen Punkt, ob nämlich das Duschen auch zur Arbeitszeit zählt, hat das Gericht aus dem Vergleichsvorschlag herausgenommen", erklärt Ulber.

(RP)
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