Düsseldorf Der schwierige Ausstieg aus der PKV

Düsseldorf · Wer den Anbieter wechselt, verliert Altersrückstellungen. Die Rückkehr in die GKV unterliegt strengen Regeln.

Der schwierige Ausstieg aus der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Foto: V. Weber

Die Privaten Krankenversicherer (PKV) haben ihre Beiträge in diesem Jahr um rund 3,1 Prozent erhöht, wie die Ratingagentur Assekurata festgestellt hat. Allein die zum Ergo-Konzern gehörende DKV aus Köln erhöhte im Frühjahr ihre Tarife im Schnitt um knapp acht Prozent, in einem Tarif sogar um durchschnittlich 29 Prozent.

Die Niedrigzinsen erhöhen den Druck bei den Versicherern. Das gilt auch für schon einkalkulierte Gewinne durch den Wechsel der Privatpatienten zu anderen Unternehmen. Denn dann verlieren die Kunden ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise. "Schon nach einigen Jahren ist der Privatpatient bei seinem Versicherer ökonomisch gefangen", warnt Versicherungsberater Klaus Blumensaat von der Kanzlei Adversi aus Mülheim/Ruhr. Daher ist das Wechselgeschäft, an dem Vermittler prima verdient haben, zum Erliegen gekommen. "Neue Kunden sind verunsichert und haben Angst vor der Unbezahlbarkeit der PKV-Beiträge im Alter", stellt der Assekurata-Experte Gerhard Reichl fest.

Seit 2012 verliert die Private Krankenversicherung (PKV) mehr Kunden an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), als sie neue von dort gewinnen kann. Insgesamt, vor allem bedingt durch Todesfälle, schrumpfte die Anzahl der Privatpatienten seither um 170.000 Personen.

Wer privat versichert ist und beispielsweise in der Endphase seines Berufslebens aussteigen will, muss sich an strenge gesetzliche Regeln halten. So werden Angestellte, deren Einkommen unter die Einstiegsgrenze von derzeit 56.250 Euro pro Jahr fällt, wieder in der GKV versicherungspflichtig. Ein solches Absinken kann, in Abstimmung mit dem Arbeitgeber, durch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder des Einkommens erreicht werden. "Auch Selbstständige können, wenn sie unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleiben, wieder in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln", erläutert Experte Blumensaat. Möglich ist zudem, dass Selbstständige ihre freie Tätigkeit reduzieren und einen versicherungspflichtigen Teilzeitjob aufnehmen. Blumensaat: "Dann muss aber mindestens die Hälfte der Arbeitszeit auf unselbstständige Beschäftigung entfallen." Laut GKV-Spitzenverband kann man bei Arbeitnehmern, die mehr als 20 Stunden arbeiten und deren Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen "Bezugsgröße" (2016: 1452,50 Euro) ausmacht, davon ausgehen, dass für eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit "kein Raum mehr bleibt".

Sowohl für Angestellte wie für Selbstständige gilt aber, dass man zum Wechselzeitpunkt nicht älter als 55 sein darf. Diese Altersgrenze wirkt aber nicht, wenn verheiratete Selbstständige über ihren Ehepartner zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen. Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen nicht über 415 Euro im Monat beträgt. Nach dem Sozialgesetzbuch setzt sich dann eine freiwillige Mitgliedschaft fort, wenn der Versicherte nicht binnen zwei Wochen nach Ende der Familienversicherung seinen Austritt erklärt. Wer also ein Gewerbe abmeldet und per Familienversicherung freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse wird, bleibt dies, wenn er nach kurzer Zeit sein Gewerbe wieder anmeldet.

(RP)
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