Düsseldorf Deutsche Bahn verliert S-Bahn-Ausschreibung in NRW

Düsseldorf · Die Bahn muss einen weiteren Rückschlag im bevölkerungsreichsten Bundesland hinnehmen. Nachdem der Staatskonzern in NRW bereits bei der Ausschreibung für das prestigeträchtige Zukunftsprojekt Rhein-Ruhr-Express (RRX) das Nachsehen hatte, wird die Bahn ab Dezember 2019 auch nicht mehr für den Betrieb eines Großteils der S-Bahn Rhein-Ruhr zuständig sein. Wie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gestern mitteilte, wird der französische Bahnbetreiber Keolis, zu dem die Eurobahn gehört, ab Dezember 2019 die Linien S1 (Dortmund-Solingen) und S4 (Dortmund-Unna) betreiben. Die Linien S2 (Dortmund-Essen/Recklinghausen), S3 (Oberhausen-Hattingen), S9 (Hagen-Recklinghausen/Haltern), RB3 (Duisburg-Dortmund), RB40 (Hagen-Essen) und RB41 (Wesel-Wuppertal) gehen dann an den niederländischen Verkehrsbetrieb Abellio. Bei der Bahn verbleiben die Linien S5, S6, S8 und S11.

"Wir haben hart gekämpft und uns gute Chancen ausgerechnet", sagte ein enttäuschter DB-Regio-Chef Heinrich Brüggemann unserer Redaktion. Die Entscheidung sei ein herber Schlag für DB Regio NRW. "Damit werden wir ab 2019 nur noch ein Drittel unserer bisherigen Fahrleistung für die S-Bahn Rhein-Ruhr anbieten." Der Marktanteil in NRW von derzeit 70 Prozent werde künftig um die 40 Prozent liegen.

Brüggemann kündigte an, das Geschäftsmodell von DB Regio NRW müsse geändert werden: "Natürlich bleibt weiterhin das Gewinnen von Verkehrsverträgen mit einem breiten Leistungsspektrum unser Hauptaugenmerk. Aber wir müssen uns nun noch stärker zu einem Dienstleister rund um die Schiene entwickeln." Das bedeute, nicht nur die Instandhaltung für andere Betreiber zu übernehmen, sondern auch Angebote für Transportleitung, Leitstellen, Reisendeninformation oder Notfalldienste zu unterbreiten.

Noch haben die unterlegenen Unternehmen - dem Vernehmen nach neben DB Regio auch Transnet und National Express - zehn Tage Zeit, um Widerspruch gegen die VRR-Entscheidung einzulegen. "Sobald uns etwas Schriftliches vom VRR vorliegt, werden wir wie allgemein üblich die Einspruchsfrist nutzen, um verantwortungsvoll zu prüfen, ob es Ansatzpunkte für eine Vergabebeschwerde gibt. Das sind wir auch unseren Mitarbeitern schuldig", sagte Brüggemann.

(maxi)
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