Berlin Die wichtigsten Fragen zur Rente mit 63

Berlin · Zum 1. Juli soll die neue Frührente kommen. Sie ist freiwillig und steht jedem zu, der auf 45 Beitragsjahre kommt. Dabei zählen auch Wehrdienst und Arbeitslosigkeit mit. Der Bundestag hat gestern dazu die Finanzierung geklärt.

Der Bundestag hat gestern eine Hürde für die Rentenreform aus dem Weg geräumt. Er beschloss, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,9 Prozent bleibt. Wegen der gut gefüllten Kassen hätte er auf 18,3 Prozent sinken können und nach alter Rechtslage auch sinken müssen. Doch die Regierung will das Geld nutzen, um Wohltaten wie die Rente mit 63 zu finanzieren. Die wichtigsten Fragen.

Wer kann die Rente mit 63 nutzen?

Wer 63 Jahre (und älter) ist, 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und noch keine Rente bezieht, kann ab 1. Juli 2014 die "Altersrente für langjährig Versicherte" bekommen. Das sind laut Bundesarbeitsministerium anfänglich 200 000 Personen. Wer bereits im Ruhestand ist, kann die neue Regelung nicht nachträglich nutzen. "Jedoch kann ein Rentenantrag zurückgenommen werden, solange noch kein bindender Rentenbescheid erteilt wurde", sagt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung.

Warum steigt die Grenze an?

Da die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird, steigt auch die Grenze zur "Altersrente für langjährig Versicherte". Wer Jahrgang 1953 ist, kann (wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind) mit 63 Jahren und zwei Monaten gehen, Jahrgang 1954 mit 63 Jahren und vier Monaten und so fort. Für die Jahrgänge ab 1964 liegt die Grenze für den vorzeitigen Rentenbeginn bei 65 Jahren.

Welche Zeiten zählen zu den 45 Jahren?

Zum einen zählen Zeiten, in denen der Betroffene (sozialversicherungspflichtig oder selbstständig) gearbeitet und Pflichtbeiträge an die Rentenkasse gezahlt hat. Es zählen auch Zeiten aus Wehr- und Zivildienst sowie des Bezugs von Kurzarbeiter-, Insolvenz- und Arbeitslosengeld I. Nicht berücksichtigt werden dagegen Zeiten des Schul- und Hochschul-Besuchs sowie des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Gibt es mehr Geld, wenn man trotzdem bis 67 weiterarbeitet?

Ja. Die Rente mit 63 ist freiwillig. Wer will, darf weiter bis Erreichen seiner Regelaltersgrenze arbeiten. Das lohnt sich auch finanziell: Die in dieser Zeit gezahlten Beiträge gehen nicht verloren, sondern wirken rentensteigernd. "Wer durchschnittlich verdient, dem bringt jedes zusätzliche Jahr Arbeit und Beitragszahlung rund 28 Euro Monatsrente mehr", so von der Heide.

Was gilt für Nebenverdienste?

Es bleibt bei der Regelung, dass Frührentner bis zum Erreichen ihrer Regelaltersgrenze nur begrenzt dazuverdienen dürfen, sonst wird ihnen die Rente gekürzt. Wer jetzt mit 63 in Rente geht und einen Nebenjob behalten will, darf erst ab 65 unbegrenzt dazu verdienen.

Kann man schon Anträge stellen?

Wer vorzeitig in Rente will, kann zwar jetzt schon einen Antrag stellen. Doch der Bundesrat wird das entsprechende Gesetz voraussichtlich erst im Juni beschließen. Vorher kann die Rentenversicherung auch noch keine Anträge bearbeiten.

Was wird die Rente ab 63 kosten? Dem Gesetzentwurf zufolge wird die Rentenversicherung durch die Neuregelung bis zum Jahr 2030 um mehr als 33 Milliarden Euro zusätzlich belastet. Die zusätzlichen Kosten liegen in diesem Jahr bei 0,9 Milliarden Euro und gehen dann hoch. Im Jahr 2030 rechnet das Arbeitsministerium mit einer Belastung von 3,1 Milliarden Euro. Die Regierung plant, die Rente ab 63 aus den Mitteln der Rentenversicherung zu finanzieren. Aktuell liegt dort ein Überschuss von 30 Milliarden Euro. Da aber auch die Mütterrente mit zusätzlich rund 6,6 Milliarden Euro bezahlt werden muss, wird der Beitragssatz künftig schneller steigen als bislang vorhergesagt. Wie teuer die Frührente ab 2030 wird, ist noch offen. Union und SPD sind noch uneins, wie Zeiten der Arbeitslosigkeit ab 2030 angerechnet werden.

(qua)
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