Ulm Drogerie-Gründer verklagt Bank

Ulm · Milliardär Müller fordert 45 Millionen Schadenersatz wegen Falschberatung.

Nach einem langen juristischen Tauziehen will das Ulmer Landgericht am 22. Mai über eine millionenschwere Schadenersatzklage des Drogerie-Unternehmers Erwin Müller gegen die Schweizer Bank Sarasin entscheiden. Das gab das Gericht gestern bekannt. Müller fordert von der Bank Schadenersatz in Höhe von 45 Millionen Euro wegen angeblicher Falschberatung bei einer Investition in den Luxemburger Sheridan-Fonds. Die Bank bestritt den Vorwurf. Der 84-jährige Müller erschien nicht vor Gericht, er ließ sich von seinem Anwalt Eckardt Seith vertreten.

Der Milliardär, dessen in Ulm ansässige Drogerie-Kette mehr als 750 Filialen umfasst, klagt als Privatmann. Er will von der Schweizer Bank im Unklaren über die enormen Risiken des Sheridan-Fonds gelassen worden sein. Ihm sei eine Rendite von zwölf Prozent in Aussicht gestellt worden, aber es sei keine Aufklärung über das tatsächliche Geschäftsmodell des Fonds erfolgt, machte Müllers Anwalt geltend.

Dass der öffentlichkeitsscheue Drogerie-König nicht persönlich vor der Zivilkammer des Landgerichts erschien, bedauerte Richterin Julia Böllert ausdrücklich: "Wir hätten uns gern einen eigenen Eindruck von Herrn Müller verschafft." Dessen Anwalt erklärte, die Klage sei hinreichend schriftlich begründet, daher sei ein Erscheinen seines Mandanten nicht erforderlich.

Über den Sheridan-Fonds wurden Aktientransaktionen rings um Stichtage für Dividendenzahlungen abgewickelt. Ein Gewinn sollte vor allem mit Cum-Ex-Transaktionen erwirtschaftet werden, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf nur einmal einbehaltene Kapitalertragssteuern geschröpft wurde. Das Finanzministerium hatte solche Erstattungen 2012 gestoppt. Der Sheridan-Fonds war nach dem Stopp zusammengebrochen, das von Anlegern eingezahlte Geld war weg. Müllers Anwalt sprach von einem illegalen "Schmarotzer-Fonds".

Der Anwalt der Bank, Markus Meier, widersprach dem Vorwurf der Falschberatung. Nach ihm vorliegenden Unterlagen sei Müller durchaus von einem Vertreter Sarasins über steueroptimierte Anlagemöglichkeiten und die Risiken informiert worden. Das Ulmer Gericht rief beide Seiten auf, über einen Vergleich nachzudenken.

(dpa)
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