Karlsruhe Ehrmann-Werbespruch noch nicht zulässig

Karlsruhe · Der Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für den Fruchtquark "Monsterbacke" des Joghurtherstellers Ehrmann ist laut Bundesgerichtshof (BGH) als gesundheitsbezogene Angabe zunächst einmal nicht zulässig.

Erst wenn die Aussage wissenschaftlich bestätigt werde, könne sie EU-weit genehmigt werden. Der Europäische Gerichtshof soll nun ein Grundsatzurteil erarbeiten.

(dpa)
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