Karlsruhe Ehrmann-Werbespruch noch nicht zulässig
Karlsruhe · Der Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für den Fruchtquark "Monsterbacke" des Joghurtherstellers Ehrmann ist laut Bundesgerichtshof (BGH) als gesundheitsbezogene Angabe zunächst einmal nicht zulässig.
06.12.2012
, 00:00 Uhr
Erst wenn die Aussage wissenschaftlich bestätigt werde, könne sie EU-weit genehmigt werden. Der Europäische Gerichtshof soll nun ein Grundsatzurteil erarbeiten.