Karlsruhe Eigentümer haftet für Schäden am Nachbarhaus

Karlsruhe · Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Brandschäden am Nachbarhaus haften, die durch Arbeiten an seinem Dach entstanden sind. Auf ein Verschulden komme es dabei nicht an, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Das sei zwar nicht neu, aber der Umgang mit dem nachbarrechtlichen Ausgleich mache in der Rechtsprechung immer wieder Probleme.

Im Jahr 2011 war ein Gebäude in Quedlinburg nach Arbeiten am Flachdach abgebrannt. Der Handwerker hatte Heißklebearbeiten ausgeführt, dabei war ein Glutnest entstanden. Die Versicherung des ebenfalls beschädigten Nachbarhauses verlangte von den Eigentümern fast 98.000 Euro. Beim insolventen Handwerker war nichts zu holen. In den Vorinstanzen hatte die Versicherung keinen Erfolg. Nun muss das Oberlandesgericht Naumburg den Fall noch einmal verhandeln und über die Höhe des Anspruchs entscheiden.

(dpa)
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