Berlin Erben haben sechs Wochen Bedenkzeit

Berlin · Wer von einer Erbschaft erfährt, sollte nicht lange zögern, sich darum zu kümmern. Ansonsten könnte die Option verstreichen, das Erbe auszuschlagen, erklärte jetzt der Deutsche Anwaltverein. Grundsätzlich gilt: Ist man als Erbe berufen, so hat man sechs Wochen Zeit, sich zu entscheiden, ob man eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen will.

Ausnahme: Hat der Verstorbene im Ausland gelebt oder ist der Erbe selbst im Ausland unterwegs gewesen, bleiben ihm sechs Monate Zeit. Bleibt man tatenlos, gilt die Erbschaft nach Ablauf dieser Fristen als angenommen. Die Fristen beginnen zu laufen, sobald das Testament eröffnet und dem Erben eine beglaubigte Kopie davon in den Briefkasten eingeworfen oder vom Postboten übergeben worden ist.

(dpa/tmn)
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