In Fachkreisen sind die Bedenken groß Es gibt Zweifel am neuen Makler-Gesetz

Düsseldorf · Unter Wohnungssuchenden haben die Koalitionsverhandlungen in Berlin schon Jubel ausgelöst. CDU und SPD wollen die Maklergebühren neu regeln: Wer den Makler bestellt, soll ihn auch bezahlen. Aber ist das wirklich eine gute Idee?

 In Fachkreisen wachsen die Zweifel an den Plänen für das neue Makler-Gesetz.

In Fachkreisen wachsen die Zweifel an den Plänen für das neue Makler-Gesetz.

Foto: dpa, Marijan Murat

Vielen Mietern würde damit die teure Courtage erspart, die in Ballungsräumen wie Düsseldorf oft weit über Tausend Euro beträgt. Aber der Jubel ist verfrüht. In Fachkreisen wachsen die Zweifel, ob das so genannte "Bestellerprinzip" tatsächlich Gesetz werden kann.

"Das wäre ein massiver Verstoß gegen das übergeordnete Recht auf Vertragsfreiheit und ist juristisch kaum durchsetzbar", sagt Sun Jensch. Sie ist Chefin des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und vertritt die deutschen Immobilienmakler. Auch ihr Gegenspieler, der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), hat Zweifel. Franz-Georg Rips nennt den Berliner Vorstoß zwar "erwünscht". Aber in einem vertraulichen Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, räumt der Mieterpräsident ein: "Es ist grundsätzlich nicht einfach, eine rechtssichere und auch gerechte Ausformulierung in ein Gesetz fließen zu lassen, wonach am Ende der Besteller zahlt".

Die übereinstimmende Skepsis der Kontrahenten hat ihren Grund. Mehrere SPD-Spitzenpolitiker, darunter NRW-Bauminister Michael Groschek, haben in diesem Jahr nämlich schon einmal versucht, die Wohnungssuchenden mit einer entsprechenden Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes zu entlasten. Ihr über den Bundesrat eingebrachter Entwurf stieß im Juli aber auf zahlreiche fachliche Einwände.

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Foto: Anja Tinter

So schrieb die Bundesregierung im Juli in einer Stellungnahme: Der Schutz der Wohnungssuchenden sei bereits dadurch berücksichtigt, dass die Provision auf maximal zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt ist. "Ein darüber hinausgehender Eingriff in die Vertragsfreiheit ist nicht erforderlich und würde die Möglichkeit der Parteien, in Abhängigkeit von den regionalen Unterschieden am Wohnungsmarkt unterschiedliche Vereinbarungen zu treffen, unnötig einschränken."

Die Regierung verwies auf die Praxis in kleinen Städten und ländlichen Gegenden, wo "der Vermieter ohnehin schon häufig die Maklerprovision übernimmt". Selbst in Gebieten mit Wohnungsknappheit gäbe es auch genug Wohnungen ohne Makler. "Der Mieter kann also auch dort die Zahlung einer Provision vermeiden, wenn er auch länger suchen muss", heißt es in der Drucksache 17/14361 des Deutschen Bundestages. Schließlich bestritt die Regierung den entlastenden Effekt. Für Vermieter, die zur Übernahme der Makler-Kosten gezwungen sind, "wäre es nahe liegend zu versuchen, diese Zusatzkosten durch eine Erhöhung der Miete auszugleichen".

Das lässt der Deutsche Mieterbund nicht gelten. "Der Vermieter wird immer genau die Miete verlangen, die der Markt zulässt — unabhängig davon, wer die Courtage bezahlt", sagt DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Der DMB fordere das "Bestellerprinzip" ohnehin nicht nur, um die Kosten für Mieter zu senken. "Für uns ist das vor allem eine Frage der Gerechtigkeit", so Ropertz.

Tausende Jobs in Gefahr

IVD-Chefin Jensch führt neben den juristischen auch arbeitsmarktpolitische Bedenken an. "Bei uns sind 12.000 Makler organisiert. Ein Drittel davon lebt nur von der Mieter-Vermittlung", sagt sie. Mit dem "Bestellerprinzip" würden Vermieter von der Beauftragung eines Maklers abschreckt. "Die Einführung des Bestellerprinzips würde die Existenz von mehreren Tausend Maklern gefährden", so Jensch.

Das wäre den Mietern wohl herzlich egal. Und selbst mancher Makler hätte gar nichts dagegen, wenn seine Branche bereinigt würde. "Es gibt sowieso zu viele schwarze Schafe", sagt zum Beispiel Jörg Schnorrenberger, Vorsitzender des Rings deutscher Makler in Düsseldorf. Er spricht von "Küchentisch-Maklern, die keine Ausbildung und kein Engagement haben". Schnorrenberger glaubt, dass gute Makler auch das Bestellerprinzip überleben.

"Gute Makler sind ihr Geld wert. Auch das wird der Markt dann zeigen", sagt er. Nach seiner Prognose würde das Bestellerprinzip deshalb nur zu einer Auftragsdelle führen. "Schon nach kurzer Zeit werden Mieter und Vermieter aber erkennen, wie viel Arbeit ihnen der Makler abnimmt." Und dann, so Schnorrenberger, "kommen die gut ausgebildeten und ehrlichen Makler zurück ins Geschäft". Und sei es auf der Basis, dass Vermieter und Mieter sich die Maklercourtage teilen.

(RP)
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