Luxemburg EU-Gericht stoppt Geldbußen für Luftfracht-Kartell

Luxemburg · Mehrere Fluggesellschaften müssen wegen ihrer angeblichen Beteiligung an einem Frachtkartell vorerst keine Geldbußen zahlen. Das Gericht der EU erklärte einen Beschluss der EU-Kommission aus formalen Gründen für nichtig, der 13 Luftfahrtkonzernen Geldbußen von insgesamt 790 Millionen Euro auferlegt hatte. Die Kommission wirft den Airlines vor, von 1999 bis 2006 die Kerosin- und Sicherheitszuschläge für Frachtflüge zulasten der Bahn-Tochter DB Schenker abgesprochen zu haben.

Das EU-Gericht begründete seine Entscheidung mit Widersprüchen im Geldbußen-Beschluss der Kommission. So beziehe sich die Begründung vom November 2010 auf ein einziges Kartell. In der Verfügung des Beschlusses werde dagegen auf vier verschiedene Verstöße Bezug genommen, so das Gericht. Die EU-Kommission kann gegen die Entscheidung Einspruch einlegen. Die Deutsche Bahn hatte sich unlängst mit mehreren US-Unternehmen außergerichtlich geeinigt. Mit anderen Airlines führt sie Verhandlungen über Schadenersatz.

(dpa)
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