Energie EU stellt Ökostrom-Reform infrage

Düsseldorf · Nun sollen Kohlekraftwerke zu 100 Prozent die Ökostrom-Umlage zahlen. Importstrom soll von der Umlage befreit werden.

Im Streit um die Ökostrom-Reform verlangt die EU-Kommission deutlich höhere Zahlungen der deutschen Industrie, als es im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist. So sieht die EU-Kommission in der geplanten kompletten und dauerhaften Befreiung von Bestandsanlagen zur Eigenstromversorgung eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber neuen Anlagen, wie sie Energie-Staatssekretär Rainer Baake bei einem Gespräch am Sonntag mitteilte.

Dies geht aus einem Vermerk des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, der unserer Zeitung vorliegt. Aus Gründen des Vertrauensschutzes könne sie zwar einer vollständigen Befreiung bis Ende 2016 zustimmen, heißt es weiter. Danach müsse aber eine Neuregelung gefunden werden. Diese müsse mit dem Beihilfe-Recht vereinbar sein,

Zudem hält die Kommission die geplante Zahlung von nur 15 Prozent der EEG-Umlage für Unternehmen, die neue Anlagen zur Eigenstromerzeugung errichten, aber nicht zu den besonders strom- und wettbewerbsintensiven Branchen gehören ("Anwendungsbereich besondere Ausgleichsregelungen"), für eine Wettbewerbsverzerrung. Eine Beschränkung auf 15 Prozent für die Industrie insgesamt werde als Umgehung der Ausnahmeregelungen in den Beihilfe-Richtlinien bewertet, heißt es weiter.

Als Kompromiss wird nun diskutiert, dass die konventionelle Stromerzeugung künftig mit 100 Prozent der Ökostrom-Umlage belastet wird, wie es heißt. Das würde vor allem Braun- und Steinkohle-Kraftwerke treffen. Die industrielle Kraft-Wärme-Koppelung soll aber nur mit 50 Prozent belastet werden und könnte einen Ausgleich im Rahmen der KWK-Förderung erhalten.

Damit wäre die Ökostrom-Reform zugleich ein Schlag gegen die Kohleverstromung. Manche in Berlin sagen, genau dies habe der grüne Energiestaatssekretär Rainer Baake schon immer gewollt. Nun würde dies unter dem Deckmantel der EU-Kommission und ungeheuren Zeitdruck durchgesetzt. Am Freitag berät der Bundestag das Ökostrom-Gesetz in zweiter und dritter Lesung. Bis heute muss eine Einigung mit der EU-Kommission gefunden werden, damit das Verfahren rechtzeitig abgeschlossen werden und die Industrie die Ökostrom-Rabatte für 2015 beantragen kann.

Abschließend heißt es in dem Vermerk: "Aus Sicht der Kommission sei die EEG-Umlage praktisch eine zollgleich Abgabe und verstoße gegen das Verbot, im Binnenmarkt solche Abgaben zu erheben." Daher solle auch der Importstrom von der EEG-Umlage befreit werden.

(RP)
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