Streit um EEG Berlin verklagt EU wegen Ökostrom-Gesetz

Berlin · Seit Jahren tobt ein Streit um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission. Nun geht er in eine neue Runde.

Berlin habe beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Kommission eingereicht, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Es solle "die grundsätzliche Rechtsfrage" geklärt werden, ob das EEG als Beihilfe einzustufen ist. Die Kommission erklärte umgehend, an ihrer Auffassung festzuhalten.

Das EEG führt seit Jahren immer wieder zu Reibereien zwischen Berlin und Brüssel. Die Kommission meldete insbesondere Bedenken dagegen an, dass Industrieunternehmen mit hohem Stromverbrauch von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend ausgenommen werden. Im November vergangenen Jahres wurde der Streit zumindest teilweise beigelegt: Nach Auffassung der Kommission war lediglich ein "kleiner Teil der Befreiungen" in den Jahren 2012 bis 2014 höher als vom EU-Wettbewerbsrecht erlaubt.

Die Anfang Februar eingereichte Klage der Bundesregierung richtet sich gegen den Kommissionsbeschluss vom November - hat aber nach Angaben der Ministeriumssprecherin nichts mit den Industrierabatten zu tun. Diese Frage sei "bewusst" ausgeklammert worden. Angegriffen werde vielmehr, dass die Kommission das EEG damals als Beihilfe einstufte. Die Kommissionsentscheidung und damit auch die Klage beziehen sich auf das "alte" Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2012 (EEG 2012), wie es bis zur umfassenden Reform im vergangenen Jahr (EEG 2014) galt. Das EEG 2014 wurde von der Kommission genehmigt.

Die Brüsseler Behörde hält auch nach Einreichung der Klage an ihrer Einschätzung fest. "Die Kommission wird ihre Beihilfe-Entscheidung zum EEG 2012 vor Gericht verteidigen", erklärte ein Sprecher am Dienstag in Brüssel. "Wir sind in der Entscheidung zu dem Schluss gekommen, dass das EEG 2012 mit staatlichen Beihilfen verbunden ist", erläuterte er. So habe Deutschland im Rahmen des EEG eine Umlage eingeführt, "um mit diesen staatlichen Mitteln die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu fördern". Außerdem seien "staatliche Stellen in die Überwachung des Systems" eingebunden.

In der EU sind Subventionen generell verboten. Bei Entscheidungen über solche Fälle prüft die EU-Kommission, ob es sich um Staatshilfen handelt, und dann gegebenenfalls, ob diese als Ausnahmen rechtmäßig sind.

Die Klärung der Beihilfe-Frage in Sachen EEG durch den EuGH wird voraussichtlich Jahre dauern. Nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums liegt die durchschnittliche Verfahrenslänge bei solchen Klagen bei etwa vier Jahren.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort