Luxemburg EuGH stärkt Computerhändler

Luxemburg · Ein französischer Kunde scheitert mit einer Klage gegen vorinstallierte Software.

Der Verkauf von Computern mit vorinstalliertem Betriebssystem und Software ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs nicht unbedingt eine unlautere Geschäftspraxis. Dies entschieden die Richter gestern. Ein Mann hatte 2008 in Frankreich für 549 Euro einen Sony-Laptop mit dem Betriebssystem Windows und anderen Programmen gekauft, den Nutzungsbedingungen aber nicht zugestimmt. Da er die Programme nicht nutzen wolle, solle die Summe dafür vom Kaufpreis abgezogen werden.

Der Computer-Hersteller hatte den Wunsch des Käufers abgelehnt. Der zog vor Gericht und verklagte Sony auf Zahlung einer pauschalen Entschädigung von 450 Euro für die vorinstallierte Software sowie von Schadensersatz in Höhe von 2500 Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken, die laut einer Richtlinie der Europäischen Union verboten seien.

Der Gerichtshof hat sich aber mit seinem Urteil klar auf die Seite des Produzenten gestellt. Weil viele Kunden einen sofort nutzbaren Computer bevorzugten, der Händler den Käufer vor dem Vertragsschluss über die Programme informiert habe und Sony die Rücknahme des Geräts angeboten habe, müsse der Verkauf keine unlautere Geschäftspraxis sein, entschied der EuGH (Rechtssache C-310/15).

Der Kassationsgerichtshof als oberstes Gericht Frankreichs hatte die EuGH-Richter um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten. Sie entschieden aber nicht über den Rechtsstreit an sich. Die genauen Umstände habe das nationale Gericht zu prüfen, so die Richter in Luxemburg. Der Käufer habe gewusst, dass man das Modell nicht ohne Software habe erwerben können. Ob er trotzdem in seiner Kaufentscheidung beeinträchtigt worden sei, müsse das französische Gericht ebenfalls klären; der Mann hätte auch ein ähnliches Modell eines anderen Herstellers ohne Software wählen können.

Dass es beim gekoppelten Angebot von Computer und Software keine Preisangaben für die einzelnen Programme gibt, sieht der Europäische Gerichtshof nicht als irreführend. Ohnehin werden die meisten Computer im Handel mit vorinstalliertem Betriebssystem angeboten.

(dpa)
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