Berlin EZB bekommt Gegenwind aus Karlsruhe

Berlin · Das Verfassungsgericht hat erneut Bedenken gegen die Anleihekäufe der Notenbank. Es sieht Anzeichen für verbotene Staatsfinanzierung. Der Europäische Gerichtshof dürfte die Käufe zwar durchwinken, doch das Ansehen der EZB leidet.

Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel am laufenden Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) und veranlasst eine weitere Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es sprächen "gewichtige Gründe" dafür, dass die EZB gegen das Verbot der Staatsfinanzierung verstoße, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Indem die EZB Staatsanleihen der Euro-Länder aufkaufe, gehe sie zudem über ihr währungspolitisches Mandat hinaus und greife in die wirtschaftspolitische Zuständigkeit der Staaten ein, so die Richter.

Um die Inflation anzuheizen, kauft die EZB seit März 2015 Staatsanleihen im Wert von monatlich 60 Milliarden Euro. Die Käufe summieren sich bereits auf über zwei Billionen Euro. Mit dieser Geldschwemme will die Notenbank die Zinsen drücken und die Kreditvergabe anheizen. Ein Deflationsszenario im krisengeschüttelten Euro-Raum sollte unbedingt verhindert werden. Dies scheint gelungen zu sein: Die Euro-Inflationsrate betrug zuletzt 1,3 Prozent, das Wirtschaftswachstum nimmt zu und könnte im laufenden Jahr zwei Prozent erreichen.

Doch vor allem in Deutschland ist die Kritik an der EZB groß. Seit Jahren erzielen Sparer kaum noch Zinserträge, die Altersvorsorge ist damit für viele schwierig geworden. Auch Lebensversicherer haben teils große Probleme, ihre Renditeversprechen zu erfüllen. Parteien wie die Alternative für Deutschland (AfD), aber auch die Linkspartei üben im Wahlkampf massive Kritik an der EZB und stellen die Zukunft des Euro in Frage. Der Karlsruher Beschluss ist Wasser auf ihre Mühlen.

Kläger in Karlsruhe sind der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler, der Berliner Rechtsprofessor Markus Kerber und AfD-Gründer Bernd Lucke, der die Partei mittlerweile verlassen hat. Sie sehen sich durch die ultralockere Geldpolitik der EZB in ihren vom Grundgesetz garantierten Mitbestimmungsrechten als Bundesbürger verletzt. Deutsche Steuerzahler müssten haften, wenn ein totaler Wertverlust der aufgekauften Staatsanleihen eintrete. Das Risiko für den Bundeshaushalt sei unverhältnismäßig hoch.

Das Verfassungsgericht nimmt diese Argumente sehr ernst. Anleihen im Rahmen des Programms PSPP (Public Sector Purchase Programme) würden zwar ausschließlich auf dem Sekundärmarkt - also nicht direkt von den emittierenden Staaten - erworben. Doch kündige die EZB die Käufe in einer Art und Weise an, die auf den Märkten "die faktische Gewissheit" begründen könnte, dass die EZB emittierte Anleihen auf jeden Fall erwerben werde. Insofern bestünden Zweifel, ob PSPP mit dem Verbot der Staatsfinanzierung vereinbar sei. Zudem gehe die Notenbank über ihr währungspolitisches Mandat hinaus. Es stelle sich die Frage, ob es sich nicht um eine "überwiegend wirtschaftspolitische Maßnahme" handele, die nicht Aufgabe der EZB sei.

Karlsruhe hatte bereits 2014 ein anderes Anleihekaufprogramm namens OMT (Outright Monetary Transactions) kritisch gesehen und dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Dieser hatte es unter Auflagen genehmigt, dem war auch Karlsruhe gefolgt. Das OMT kam nie zum Einsatz, weil allein schon die Ankündigung durch EZB-Präsident Mario Draghi, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern zu kaufen, die Spekulationen gegen den Euro eindämmen konnten. Im Unterschied zum PSPP wollte die EZB beim OMT nur Anleihen von Krisenländern unbegrenzt aufkaufen. Beim PSPP erwirbt sie Anleihen aller Staaten im begrenzten Umfang.

"Das Anleihenprogramm der EZB ist die Finanzierung von Staatsschulden durch die Hintertür", sagte FDP-Chef Christian Lindner. "Wir respektieren die Unabhängigkeit der EZB, aber natürlich ist auch sie an Recht gebunden. Eine Überprüfung durch den EuGH ist deshalb sehr zu begrüßen." Auch Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus sagte: "Die EZB hat mit ihrer Ankaufpolitik ihr Mandat weit gedehnt. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass ihr Handeln hinterfragt und rechtlich überprüft wird." SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider sah eine Mitverantwortung der Kanzlerin. "Das Bundesverfassungsgericht richtet mit seiner heutigen Entscheidung den Scheinwerfer auf das Ergebnis der inkonsequenten Euro-Rettungspolitik der Staats- und Regierungschefs, allen voran von Bundeskanzlerin Merkel", sagte er.

(mar)
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