München Fahrenschon akzeptiert Strafbefehl

München · Dem früheren Sparkassen-Präsidenten bleibt damit ein Prozess erspart.

Der zurückgetretene Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon kommt nun doch um einen öffentlichen Prozess zu seiner Steueraffäre herum. Der ehemalige CSU-Politiker wolle einen - in der Summe leicht reduzierten - Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung über 140 Tagessätze akzeptieren, bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts München. Das hätten Fahrenschons Verteidiger angekündigt.

Die Steueraffäre, die im vergangenen Jahr kurz vor der geplanten Wiederwahl Fahrenschons als Präsident des Sparkassenverbandes DSGV hochgekocht war, hatte den früheren bayerischen Finanzminister das Amt gekostet. Fahrenschon hatte eingeräumt, dass er seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 zu spät beim Finanzamt abgegeben habe. Gegen den Strafbefehl hatte er sich aber gewehrt und wollte es auf einen Prozess ankommen lassen. Sein Verhalten sei zwar kritikwürdig, aber keine vorsätzliche Straftat, hatte er selbst geurteilt. Als Steuerhinterziehung zählt allerdings auch eine verspätete Zahlung: "Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden", heißt es im Steuerhinterziehungs-Paragrafen der Abgabenordnung. Fahrenschon hatte als Sparkassen-Präsident ein sechsstelliges Gehalt bezogen, außerdem hatte er mehrere Aufsichtsratsposten inne.

Der Prozess hätte morgen vor dem Amtsgericht München beginnen sollen - unter großem Medieninteresse. Nach einem Gespräch mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, das auf Bitten seiner Verteidiger stattfand, habe Fahrenschon eingelenkt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I. Formal müssen die Ankläger nun einen neuen Strafbefehl beantragen. Ein Grund für die Reduzierung der Strafhöhe könne der Verlust des Amtes sein, sagte der Gerichtssprecher.

(rtr)
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