Rußpartikelfilter 260 Euro vom Staat für die Nachrüstung von Diesel-Autos

Düsseldorf · Wer sein Diesel-Fahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüstet, bekommt vom Staat einen Zuschuss von 260 Euro. Dafür müssen Diesel-Pkw erstmals vor dem 1. Januar 2007 zugelassen worden sein, Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht vor dem 17. Dezember 2009. Der Fördertopf von 30 Millionen Euro könnte bald leer sein.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes gefährden Abgase in zwei Dutzend deutschen Regionen die Gesundheit der Einwohner. Wegen der belasteten Atemluft muss Deutschland mit einem EU-Verfahren und Bußgeldern rechnen. Deshalb hat die Bundesregierung für Besitzer älterer Diesel-Fahrzeuge erneut Fördermittel für die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters bereitgestellt. Wer sein Auto bis Ende 2015 nachrüstet, erhält einen Zuschuss von 260 Euro. Der Fördertopf umfasst insgesamt 30 Millionen Euro. Sobald die Mittel aufgebraucht sind, gehen weitere Antragsteller leer aus.

Sinnvoll ist das Nachrüsten allerdings nur, wenn das Fahrzeug danach die grüne Umweltplakette erhält. Erfüllt der Wagen vor der Umrüstung die Schadstoffklasse Euro 3, kann er mit Filter die grüne Plakette tragen. Damit darf er in allen Umweltzonen fahren. Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 2 beziehungsweise D3 oder schlechter können höchstens die gelbe Plakette erreichen. Sie bringt nicht viel, da fast alle Umweltzonen die grüne Version verlangen.

Die Nachrüstung kostet mindestens 600 Euro

Der Gesellschaft für technische Überwachung zufolge kostet es zwischen 600 und 1000 Euro, einen Rußpartikelfilter von einer Fachwerkstatt nachrüsten zu lassen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe rechnet je nach Fahrzeug mit 650 bis 1500 Euro für das Partikelminderungssystem inklusive Einbau. Demgegenüber stehen die 260 Euro Subvention und eine Wertsteigerung, wenn der Eigentümer seinen Wagen verkauft.

Schritt für Schritt zum Geld

• Die Fachwerkstatt rüstet das Auto mit dem Filter aus und bestätigt den Einbau.

• Mit der Bescheinigung geht der Halter des Autos zur Kfz-Zulassungsstelle und lässt sich den Filter und das Datum der Nachrüstung in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen.

• Auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) füllt der Halter den Antrag auf Förderung aus.

• Der Antrag wird zwar online übermittelt. Der Autobesitzer muss ihn aber zusätzlich noch ausdrucken und an zwei Stellen unterschreiben. Dann schickt er ihn zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugscheins per Post an das Bafa.

• Das Amt überweist die 260 Euro auf das angegebene Bankkonto.

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