Geplante einheitliche Abgeltungssteuer: Aktienanlage droht unattraktiv zu werden
VON ALEXANDER VON GERSDORFF - zuletzt aktualisiert: 08.03.2007 - 07:54Berlin (RP). Die Unternehmenssteuerreform könnte die Anlage in Aktien unattraktiv machen. Das befürchtet die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Reform, die in zwei Stufen 2008 und 2009 in Kraft treten soll, wird voraussichtlich im Frühsommer vom Bundestag verabschiedet.
Grund der DSW-Befürchtungen ist die für 2009 geplante einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent (plus „Soli“ und gegebenenfalls Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und Wertpapier-Verkaufsgewinne. „Das wird vor allem langfristig orientierte Aktionäre mit kleinem und mittlerem Einkommen teuer zu stehen kommen“, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Er sieht eine Umschichtung in unrentablere Sparanlagen.
Hocker rechnet den Extremfall eines Steuerpflichtigen vor, der bei einem Einkommen von 21.200 (Verheiratete: 42.400) Euro und einem Steuersatz von 15 Prozent plus 5,5 Prozent „Soli“ 1000 Euro Dividende erzielt: Die Steuerlast steigt durch die Abgeltungssteuer von derzeit 79 auf 158 Euro. Bei 66.000 Euro Einkommen und 30 Prozent Steuersatz sind es 264 statt 158 Euro Steuern.
Grund für die stille Steuererhöhung ist der für 2009 geplante Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens. Dabei wird die Dividende mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt, aber nur zur Hälfte – maximal 21 Prozent plus „Soli“. Auch die geplante Abschaffung der Freigrenze für Spekulationsgewinne von 512 Euro sowie das vorgesehene Aus für die Spekulationsfrist, wonach Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, würden Aktien und Aktienfonds als Anlageform und als Mittel zur privaten Altersvorsorge schwächen, meint Hocker.
Aktien würden stattdessen verstärkt von Ausländern erworben, die weniger hohe Steuerlasten auf Kursgewinne und Dividenden zu tragen hätten. So können Franzosen Aktien beispielsweise der Deutschen Bank nach acht Jahren Haltezeit steuerfrei verkaufen, Deutsche hingegen künftig nicht. Anleger können noch reagieren: Aktienkursverluste, die innerhalb der Spekulationsfrist liegen, sollten bis Ende 2008 realisiert werden, rät der DSW. Diese Verluste können Aktionäre auch nach 2009, aber nur bis Ende 2012, mit Kursgewinnen steuermindernd verrechnen.
Zweiter Tipp: Bis Ende 2008 gekaufte Aktien bleiben nach Ablauf der Spekulationsfrist beim späteren Verkauf steuerfrei – bis zum Sankt-Nimmerleinstag. Die Abgeltungssteuer selbst sei positiv zu bewerten, meint Hocker. Denn die Bank behält die Steuerschuld unbürokratisch ein, sie ist dann „abgegolten“. Allerdings müsse der Satz auf 20 Prozent festgeschrieben werden.
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