Finanzagentur mit Anfragen überfordert Aufregung um Bundesanleihen

Düsseldorf · Die Finanzagentur hat Hunderttausende angeschrieben, weil sie wegen des Geldwäsche-Gesetzes zusätzliche Daten braucht. Investoren sind verunsichert und rufen an. Vergeblich: Die Hotline hilft nicht – sie ist total überlastet.

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Foto: gms

Die Finanzagentur hat Hunderttausende angeschrieben, weil sie wegen des Geldwäsche-Gesetzes zusätzliche Daten braucht. Investoren sind verunsichert und rufen an. Vergeblich: Die Hotline hilft nicht — sie ist total überlastet.

Im August bekam Hans-Jürgen Müller (Name von der Redaktion geändert) Post von der Finanzagentur des Bundes. Sie verkauft Bundeswertpapiere und verwaltet unentgeltlich die Konten von mehr als 400.000 Privatinvestoren, die Anleihen und Schatzbriefe auf insgesamt knapp 250.000 Konten dort aufbewahren.

In dem Schreiben wurde Müller mit Hinweis auf die Bestimmungen des neuen Geldwäschegesetzes gebeten, bis zum 30. September die ihm zugesandten Stammdaten zu seinem Konto zu prüfen und sich mit einer beglaubigten Kopie seines Personalausweises zu legitimieren. Er schickte die Post zurück, vergaß aber die Beglaubigung der Kopie. Folge: Im Dezember wurde er erneut angeschrieben. Seine Angaben seien unzureichend, deshalb sei die Finanzagentur gehalten, sein Schuldenkonto bis Ende Januar 2012 zu kündigen, wenn die beglaubigte Ausweis-Kopie bis dahin nicht vorliege.

So wie Müller ist es in den vergangenen Monaten vielen Sparern ergangen. Mehr als 400.000 Depot-Kunden hat die Finanzagentur angeschrieben, von denen etliche bei dem Wort "Geldwäsche" zusammengezuckt sind. Die meisten von ihnen haben Papiere im Nominalwert zwischen 1000 und 25.000 Euro, die die Finanzagentur aufbewahrt — da fühlen sich einige mit Kriminellen in eine Ecke gestellt. Erst recht, wenn ihre Angaben im ersten Versuch nicht ausreichten. Im zweiten Schreiben steht dann nämlich in der Betreff-Zeile: ". . . Kündigung . . . bei weiterhin unzureichender Mitwirkung".

Kein Draht zur Finanzagentur

Das klingt nicht besonders freundlich. Und es wird für den Kunden zum Ärgernis, wenn er sich — wie von der Finanzagentur empfohlen — bei der Hotline des Unternehmens telefonisch zu erkundigen versucht. Denn das war in den meisten Fällen erfolglos — die Hotline war hoffnungslos überlastet. Kein Wunder: 15 Mitarbeitern an den Hörern standen allein am Montag 54.000 Anruf-Versuche aufgeregter Kleinanleger gegenüber, von denen der allergrößte Teil in der Warteschleife feststeckte.

Kein Draht zur Finanzagentur also trotz teils zahlreicher Versuche, Kontakt aufzunehmen — das kann Unmut bei den Klein-Investoren auslösen. "Ich habe Verständnis für die Verärgerung der Kunden", sagt ein Sprecher der Finanzagentur, "aber das Gesetz schreibt uns dieses Vorgehen vor." Seit April des vergangenen Jahres unterliegt die Finanzagentur dem Geldwäsche-Gesetz und muss die Daten von ihren Kunden abrufen. Das tat sie ab August. Warum erst mehr als ein Vierteljahr, nachdem die Agentur unter das Gesetz gefallen war?

Die ganze Aktion benötige eine gewisse Vorlaufzeit. So habe man Druck- und Versandaufträge zunächst öffentlich ausschreiben müssen, sagt der Sprecher der Agentur. Und dass beispielsweise im Fall des oben genannten Kunden zwischen der unvollständigen, aber fristgerechten Antwort und dem neuen Schreiben noch einmal zweieinhalb Monate lagen, begründet die Agentur mit der Erfassung der aus mehr als 300.000 (wenn auch unvollständigen) Rückläufen gewonnenen Daten und der Vorlaufzeit für die zweite Runde von Anschreiben. Korrekt hatte bis zum 30. September nämlich gerade mal ein Viertel der 424.000 angeschriebenen Kunden korrekt geantwortet.

Was passiert, wenn das Konto tatsächlich gekündigt wird? Dann wird auf dem Konto nur noch abgewickelt. Das heißt: Die Agentur bewahrt die Papiere bis zur Fälligkeit auf, wenn der Anleger sie nicht vorher zurückgibt oder verkauft. Was er nicht mehr tun kann: neue Papiere kaufen oder alte umtauschen.

(RP/chk/rm)
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