Verbot von Leerverkäufen: Aufsichtsbehörde schränkt Aktienhandel ein
zuletzt aktualisiert: 20.09.2008 - 08:42Bonn (RPO). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verbietet führenden Unternehmen der Branche so genannte Leerverkäufe. Die Einschränkung gilt mit sofortiger Wirkung bis Jahresende, werde aber laufend überprüft. Bei Leerverkäufen wird darauf gewettet, dass der Kurs einer Aktie oder eines sonstigen Papieres fällt.
"In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben", erklärte Bafin-Präsident Jochen Sanio am Freitagabend in Bonn. Nach der Millionenüberweisung an die US-Pleitebank Lehman Brothers forderte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) eine Verkleinerung des 37-köpfigen Aufsichtsgremiums der staatseigenen KfW-Bank. Politiker von CDU und FDP sprachen sich für eine strengere Regulierung der Finanzmärkte aus.
Ein entsprechendes Verbot haben auch die USA und Großbritannien erlassen. Rechtsgrundlage für die Entscheidung sei das Wertpapierhandelsgesetz, wonach die Finanzaufsicht Missständen entgegenzuwirken habe, die erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken könnten, teilte die Bafin mit. Die Bafin habe das Verbot in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium erlassen, erklärte das Ministerium am Freitagabend.
Von der Regelung sind folgende Unternehmen betroffen: Aareal Bank AG, Allianz SE, AMB Generali Holding AG, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG, Hannover Rückversicherung AG, Hypo Real Estate Holding AG, MLP AG sowie Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft AG.
Bei Leerverkäufen (Englisch: "short sales") leihen sich Spekulanten ein Wertpapier für eine bestimmte Zeit und verkaufen es dann sofort weiter. Dann warten sie darauf, dass der Kurs fällt. Wenn das passiert, kaufen sie ein Papier derselben Art zurück, um es an den Verleiher zurückzugeben. Die Differenz im Kurs abzüglich der Leihgebühr bleibt als Gewinn.
Als Reaktion auf die fehlerhafte Millionenüberweisung der KfW-Bank an die US-Bank Lehman Brothers forderte Glos eine rasche Änderung des KfW-Gesetzes. Die 37 Mitglieder im Verwaltungsrat der Bank seien für "effiziente, schnelle Entscheidungen einfach zu viel", kritisierte Glos. Die Probleme der KfW resultieren jedoch auch daraus, "dass in der Vergangenheit ihr Vorstand nie nach professionellen Kriterien, sondern nach politischer Farbenlehre ausgewählt wurde", sagte Glos, derzeit Vorsitzender des KfW-Verwaltungsrates, der "Bild"-Zeitung.
Die staatseigene KfW-Bankengruppe lässt nach dem Überweisungsskandal auch strafrechtliche Konsequenzen untersuchen. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf Bankenkreise berichtet, hat die Bank die Frankfurter Anwaltskanzlei Clifford Chance mit der Prüfung beauftragt, ob Vorstände oder KfW-Mitarbeiter mit einer Kündigung oder einer Strafanzeige rechnen müssen. Die KfW hatte am Montag, nur kurz vor der Pleite von Lehman Brothers, 300 Millionen Euro für ein Währungstauschgeschäft an Lehman überwiesen.
Einem Bericht des "Kölner Stadtanzeigers" zufolge ist die staatliche Förderbank NRW-Bank mit einem Betrag von 60 Millionen Euro bei Lehman Brothers engagiert. Das berichtete das Blatt am Samstag unter Berufung auf Bankenkreise. Das Geldinstitut hatte zuvor mitgeteilt, die "Belastungen" lägen in einem "unproblematischen Rahmen".
Angesichts der weltweiten Finanzkrise sei eine abgestimmte Reaktion mit den wichtigsten Finanzplätzen der Welt "unabdingbar", sagte Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) der "Frankfurter Rundschau". Jetzt schlage "die Stunde der europäischen Einflussnahme auf die Regulierung des globalen Finanzmarkts". Auch die FDP wolle klären, ob die bisher geltenden Finanzmarktregeln ausreichten, um Risiken in den Griff zu bekommen, sagte Finanzexperte Carl-Ludwig Thiele dem Blatt.
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