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Am 7. Mai sollen Bundestag und Bundesrat über das Griechenland-Gesetz entscheiden, das die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen erarbeitet haben.
Der Entwurf des "Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes" liegt unserer Redaktion vor. Hier die wichtigsten Auszüge.
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Ziel
Das Kreditprogramm in einem Umfang von 110 Milliarden Euro soll Griechenland in den kommenden Jahren vor der Zahlungsunfähigkeit bewahren. Deutschland bürgt insgesamt für Kredite in Höhe von 22,4 Milliarden Euro.
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Begründung
Deutschland und die Euro-Länder sehen die Stabilität der Eurozone insgesamt in Gefahr.
Im Wortlaut: "Es wurde eindeutig festgestellt, dass eine Finanzierung Griechenlands über den Markt nicht mehr möglich ist und dass ohne ein Handeln des IWF und der 15 Staaten des Euro-Währungsgebiets die Finanzstabilität in der gesamten Europäischen Union gefährdet wäre."
Heißt: Wenn Griechenland nicht gerettet wird, droht dem Euro der Kollaps.
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Risiken
Sollte Athen in den kommenden Jahren die Kredite nicht zurückzahlen können, bleibt der Steuerzahler auf den Kosten hängen.
Im Gesetz heißt es dazu nur: "Die mit dem Kredit verbundenen Auflagen ... sollen Griechenland in die Lage versetzen, zu einer soliden Finanzpolitik und einem nachhaltigen Wachstum zurückzukommen und damit auch die Rückzahlung der Kredite sicherstellen."
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EU-Recht
Im Gesetzentwurf wird ein Verstoß gegen EU-Recht mit einem
juristisch umstrittenen Kniff vorerst ausgeräumt.
Weil der aktuelle EU-Vertrag von Lissabon den Fall eines finanziellen Zusammenbruchs eines Euro-Mitgliedsstaates nicht explizit regele, könne die
"No-Bail-Out"-Klausel, also das Verbot des Herauskaufens von überschuldeten Mitgliedstaaten, gar nicht angewendet werden.
Ob das vor dem Verfassungsgericht Bestand hat, ist fraglich. Eine Klage wird im Entwurf bereits angenommen.