Stiftung Warentest Banken verlangen für Basiskonto oft hohe Gebühren

Berlin · Jeder hat das Recht auf ein Girokonto. Auch Menschen ohne Einkommen oder festen Wohnsitz sollen am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können - so will es zumindest der Gesetzgeber. Doch bei diesen sogenannten Basiskonten gibt es häufig einen Haken.

 Die Frankfurter Skyline.

Die Frankfurter Skyline.

Foto: rtr, KP/ZUZ

Geldinstitute langen nämlich bei den Gebühren für ein sogenanntes Basiskonto häufig kräftig zu. Das hat die Stiftung Warentest ermittelt, die Konditionen von 108 Banken verglichen hat.

Die Tester prüften für die Zeitschrift "Finanztest" (Heft 12/2017) die Preise für Basiskonten anhand eines Modellkunden, der keinen regelmäßigen Geldeingang hat und das Konto in einer Filiale führt. Er tätigt typische Buchungen wie Überweisungen und Daueraufträge und nutzt für Bargeldabhebungen den Geldautomaten. Das Ergebnis: Die meisten Basiskonten waren im Test teurer als die üblichen Gehaltskonten.

Laut "Finanztest" sind für ein normales Girokonto 60 Euro Jahresgebühr akzeptabel. Im Test unterschreiten diese Grenze nur neun Banken. Besonders vier Regionalinstitute fielen den Experten mit hohen Gebühren auf: Hier zahlte der Modellkunde zwischen rund 205 und rund 328 Euro Jahresgebühr. "Man könnte auch "Abwehrpreis" dazu sagen", heißt es in der Zeitschrift.

Geldinstitute begründen die Kontopreise oft mit einem höhren Aufwand. So sei die Kontoeröffnung aufwendiger, weil die Prüfung der persönlichen Daten oft länger dauere. Allerdings kann es auch anders gehen, wie der Test zeigt: Bei immerhin zwei Banken war das Basiskonto in der Filiale kostenlos, bei zwei anderen Geldinstituten kostete es genau 60 Euro pro Jahr.

Um ein Basiskonto zu eröffnen, füllt der Kunde einen Antrag aus. Die Bank braucht außerdem ein Dokument, auf dem ein Foto des Kunden ist und das die wichtigsten Daten enthält. Infrage kommen neben Ausweisen auch Duldungspapiere oder Auskunftsnachweise. Auch muss eine Postanschrift angegeben werden. Kunden müssen an dieser Adresse nicht gemeldet, aber darüber erreichbar sein.

Verweigert werden darf das Konto nur in seltenen Fällen. Möglich ist das zum Beispiel, wenn der Verbraucher bereits ein Konto bei einer anderen Bank in Deutschland führt. Auch gekündigt werden darf das ein Basiskonto nur unter strengen Voraussetzungen. Im Zweifel können Verbraucher sich an den Ombudsmann des jeweiligen Verbandes wenden.

(csr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort