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Energetische Gebäudesanierung: Bauherren sollen besser gefördert werden

VON BIRGIT MARSCHALL - zuletzt aktualisiert: 17.11.2012 - 10:59

Berlin (RP). Wohnungsbesitzer, Bauherren und auch Mieter können sich auf höhere staatliche Hilfen für Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung schon vom kommenden Jahr an einstellen. Die Bundesregierung und die Bank KfW wollen die Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausweiten.

Sollte die von der Bundesregierung geplante steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen am Widerstand der SPD-geführten Länder im Bundesrat scheitern, steht die staatliche Förderbank KfW bereit. Sie könne ihr erfolgreiches Programm zur Gebäudesanierung aufstocken. „Der Bund und die KfW sind im Gespräch, bei der energetischen Gebäudesanierung im Interesse der Steigerung der energetischen Sanierungsrate noch mehr zu tun“, sagte KfW-Chef Ulrich Schröder unserer Redaktion.

Die frühere Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann sich am Kapitalmarkt sehr günstig Geld leihen, weil der Staat für sie bürgt. Das Geld gibt sie weiter an private Investoren, die bei der KfW zinsgünstige Darlehen erhalten. Zur Förderung von Investitionen in Wohngebäuden zum Klimaschutz – wie Wärmedämmung, sparsameren Heizungen und anderen Energiesparmaßnahmen – gewährt die KfW bei einem effektiven Jahreszins von derzeit nur etwa einem Prozent Darlehen bis zu 75.000 Euro.

Das Volumen des KfW-Programms könnte noch ausgeweitet werden, wenn die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über den geplanten Steuerbonus am kommenden Mittwoch endgültig scheitern. Einige SPD-geführte Länder könnten im Streit über die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung auch noch einlenken, wenn sich der Bund unter anderem bereit erklärt, die zu erwartenden Steuerausfälle bei den Ländern noch stärker zu kompensieren.

Schröder warnte die Koalition allerdings eindringlich davor, die künftige Förderfähigkeit der KfW zu schwächen, indem sie die Bank erstmals zwingt, jedes Jahr Gewinne an den Bund auszuschütten. "Wir haben die Spielräume in der Zinsverbilligung maximal ausgenutzt. In Zukunft werden wir uns überlegen müssen, ob wir wirklich noch auf das niedrigstmögliche Zinsniveau gehen können oder lieber einen Rest als ausschüttungsfähigen Gewinn einbehalten", sagte Schröder.

Quelle: RP/rm
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